Deutsch-Französischer Wirtschaftsverkehr: Beachtung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette – Webinar am 27. Januar 2022 – KUNZ Partner Dr. Hermann Knott wirkt als Vortragender mit
Das Thema der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette ist hochaktuell: Die deutsche Wirtschaft bereitet sich derzeit auf die Umsetzung dieser Anforderungen zum 1. Januar 2023 vor. In Frankreich bestehen Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Lieferkette bereits seit fast fünf Jahren. Primär verpflichtet sind größere Unternehmen. Im Rahmen der Umsetzung betroffen sind gerade auch kleinere Gesellschaften, sei es als verbundene Unternehmen oder als Zulieferer.
Die nach den in den Gesetzen der beiden Länder bestehenden Anforderungen unterscheiden sich erheblich. Dies ist für die im deutsch-französischen Rechtsverkehr tätigen Unternehmen wichtig.
Zu diesen Themen findet am 27. Januar 2022 auf Französisch eine virtuelle Informationsveranstaltung der Vereinigung französischer Unternehmensjuristen (AFJE) in Partnerschaft mit der Pariser Kanzlei GGV statt. KUNZ Partner Dr. Hermann Knott wird zum Anwendungsbereich des deutschen Lieferkettengesetzes vortragen.
Einzelheiten finden sich unter folgendem Link: https://www.afje.org/agenda/a-distance-devoir-de-vigilance--2346