Durch den großflächigen und andauernden Internetausfall im Frankfurter Raum sind zahlreiche Unternehmen betroffen. Nicht nur die Lufthansa, sondern auch zahlreiche weitere Unternehmen, die auf eine stabile Internetverbindung zwingend angewiesen sind, mussten ihren Betrieb zeitweilig einstellen. Zu den leidtragenden gehören auch Banken und Versicherungen, große Rechenzentren, Bundes- und Landesbehörden sowie zahlreiche regionale Mittelständler und kleinere Unternehmen.
Durch den Internetausfall können für die einzelnen Unternehmen schnell Schäden in Millionenhöhe entstehen. Wer haftet hierfür?
Haftung des Internetanbieters
Für eine Haftung kommt grundsätzlich der Anbieter des Internetvertrags in Betracht, denn der Internetausfall stellt eine Verletzung der Leistungspflicht dar, die einen Schadenersatzanspruch begründen kann.
Allerdings sieht das Telekommunikationsgesetz eine Haftungsbeschränkung zugunsten von Anbietern von Telekommunikationsanbietern vor, die die Haftung auf 12.500 EUR je Endnutzer und insgesamt auf 10 Mio. EUR begrenzt.
Typischerweise werden einzelvertraglich weitere Haftungsbegrenzungen vereinbart.
Im konkreten Fall kommt zudem ein Haftungsausschluss aufgrund höherer Gewalt in Betracht.
Zahlt die Versicherung?
Für die Kostentragung aufgrund eines größeren Betriebsausfallschadens kommt für Unternehmen daher vor allem eine betriebliche Betriebsausfallversicherung.
Sofern ein entsprechender Versicherungsvertrag besteht, kommt es darauf an, ob der konkrete Vertrag das Risiko eines Internetausfalls abdeckt.
Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Internetausfallschaden von Ihrer Versicherung gedeckt wird? Sprechen Sie uns an. Unser mehrfach ausgezeichnetes Kompetenzteam "Versicherung und Haftung" hilft Ihnen gerne weiter.