Corona-Krise – Auch wir helfen in der Krise!


Deshalb bieten wir kleineren und mittleren Unternehmen sowie Gewerbe- und Hand- werksbetrieben „Pro Bono“ eine unentgeltliche telefonische Erstberatung über unsere kostenfreie Hotline an.

 

Als größere Wirtschaftskanzlei mit über 40 Rechtsanwälten* bearbeiten wir regelmäßig hochkarätige wirtschaftsrechtliche Mandate. Dafür werden wir von unseren Mandanten auch gut bezahlt. Unseren geschäftlichen Erfolg verknüpfen wir deshalb im Rahmen zahlreicher Engagements mit einem hohen Maß an sozialer und gesellschaftlicher Verantwortung. Solidarität ist aktuell mehr denn je gefragt.

In allen Berufs- und Lebensbereichen wachsen derzeit Menschen über sich hinaus. Viele Mitbürger setzen sich unermüdlich und bis weit über die Grenze ihrer Belastbarkeit für die Betroffenen ein. Wir von KUNZ Rechtsanwälte empfinden große Hochachtung für Ärzte, Sanitäter, Krankenschwestern und Pfleger, Apothekenmitarbeiter, Soldaten, Mitarbeiter der Feuerwehren und des THW, Kassierer, Polizisten und allen weiteren Berufsträgern, die sich für das Wohl ihrer Mitbürger einsetzen. Gleichzeitig engagieren sich immer mehr Menschen ehrenamtlich für andere und unterstützen sie durch Einkäufe, Besuchsfahrten, Übernahme von Kinderbetreuungen und vieles mehr.

In dieser Situation wollen auch wir als Team von KUNZ Rechtsanwälte unseren Teil beitragen und Solidarität zeigen, denn viele kleine und mittlere Unternehmen, Gewerbe- & Handwerksbetriebe stehen trotz aller staatlicher Bemühungen im Moment vor den Scherben ihrer geschäftlichen Tätigkeit: der Physiotherapeut, der keine Patienten mehr behandeln kann, der Geschäftsinhaber, dessen Ladenlokal schließen muss, der Restaurantbesitzer, dessen Restaurant geschlossen bleiben muss, der Hotelbesitzer, der keine Übernachtungsgäste mehr hat, der Schreiner, der keine Aufträge mehr erhält etc. Hinter jedem betroffenen Unternehmer/Selbständigen stehen zudem häufig weitere Einzelschicksale – darunter oft weitere Arbeitnehmer mit ihren Familien.

Wir wollen uns nicht zu Lasten dieser Menschen an der Krise wirtschaftlich bereichern,

sondern kleinen und mittleren Unternehmen sowie Gewerbetreibenden und Inhabern von Handwerksbetrieben unentgeltlich das anbieten, was wir am besten können: unsere hochqualifizierte Rechtsberatung zum Erhalt Ihres Unternehmens! Diejenigen Personen (kleine und mittlere Unternehmer, Freiberufler), die sich wegen der Krise derzeit eine – in der Regel teure – qualifizierte Rechtsberatung nicht leisten können und diese Hilfe benötigen, sollen nicht auf der Strecke bleiben und dürfen sich unserer Hilfe sicher sein.

Gehören Sie zu dieser Personengruppe? Wir möchten Sie Pro Bono unterstützen und an unserem Fachwissen teilhaben lassen. Wenn Sie Fragen haben: Melden Sie sich bei uns. Wir lotsen Sie durch die sich fast täglich ändernde und selbst für Juristen kaum noch zu durchschauende aktuelle Gesetzeslage und erläutern die rechtlichenAspekte der unterschiedlichen Möglichkeiten staatlicher Hilfen.

Konkret bieten wir allen kleinen und mittleren Unternehmen und Unternehmern an, sich telefonisch zum Zwecke einer Erstberatung an unsere

kostenfreie Hotline 0800 9547 803

zu wenden. Dort werden unsere Rechtsanwälte von unseren Standorten in Koblenz, Mainz und Köln Ihre Fragen rund um die rechtlichen Auswirkungen der Corona-Krise kostenlos im Sinne einer Erstberatung beantworten. Um so viele Anfragen wie möglich beantworten zu können, sollten die einzelnen Telefonate allerdings nicht länger als 15 Minuten dauern.

Unsere Hotline ist ab sofort an folgenden Tagen jeweils in der Zeit von

14.00 Uhr - 16.00 Uhr

wie folgt besetzt:

  • Montags: Beratung durch unsere Rechtsanwälte am Standort Koblenz
  • Mittwochs: Beratung durch unsere Rechtsanwälte am Standort Mainz
  • Donnerstags: Beratung durch unsere Rechtsanwälte am Standort Koblenz
  • Freitags: Beratung durch unsere Rechtsanwälte am Standort Köln


Bitte verwenden Sie für eine solche Pro-Bono-Beratung ausschließlich unsere Hotline und halten Sie bitte die angegebenen Zeiten ein. Außerhalb dieser Zeiten kann leider keine Pro-Bono-Beratung erfolgen, da wir unsere zahlreichen Bestandsmandate selbstverständlich nicht vernachlässigen können. Ebenso wenig können wir schriftliche Anfragen oder E-Mail-Anfragen zu Pro Bono beantworten. Persönliche Besprechungen vor Ort können derzeit aus Gründen des Infektionsschutzes leider ebenfalls nicht stattfinden.

Wir bitten um Verständnis, dass sich unser Pro-Bono-Angebot aus Kapazitätsgründen ausschließlich an die in ganz Rheinland-Pfalz und im Kölner Raum tätigen Unternehmen/Handwerksbetriebe richten kann. Wir sind aber zuversichtlich, dass unserem Beispiel bald auch andere Kanzleien aus anderen Regionen folgen werden.


Dies ist unser Beitrag zu der Krise, die uns alle betrifft und bewegt. Lesen Sie hierzu auch den aktuellen Beitrag in den JUVE-Nachrichten "So engagieren sich Juristen in der Corona-Krise", in der auch über unsere Pro-Bono Aktion berichtet wird.


Bleiben Sie gesund. Gemeinsam meistern wir die Herausforderungen!


Herzlichst,

Ihr Team von KUNZ Rechtsanwälte

 

* Wir setzen uns für die Gleichberechtigung aller Geschlechter ein. Soweit in unseren Dokumenten das generische Maskulinum verwendet wird, geschieht dies ausschließlich aus Gründen der Vereinfachung und leichteren Lesbarkeit. Eine Wertung ist hiermit ausdrücklich nicht verbunden.

** Wir bedanken uns ausdrücklich bei der agentur etcetera, Kastellaun, insb. bei Herrn Dick und Herrn Görgen, die uns bei der technischen und grafischen Umsetzung unserer Aktion sofort bereitwillig "Pro Bono" unterstützt haben.  

 

Wie können wir Ihnen helfen?

Gerne nehmen wir Ihre Anfrage entgegen. Damit wir Ihnen so schnell wie möglich antworten können, benötigen wir nur Ihre Kontaktdaten.
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