Nachdem der Hessische Landtag am 18. März 2021 das Hessische Vergabe und Tariftreuegesetz (HVTG) neugefasst und am 8. Juli beschlossen hat, treten die Änderung nun mit Wirkung zum 1. September 2021 in Kraft. Damit wirkt auch der hessische Landesgesetzgeber auf eine Vereinheitlichung des nationalen Vergaberechts hin. Er schließt sich dem Bund und zwölf weiteren Bundesländern an, die die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) seit ihrer Bekanntmachung umgesetzt haben. Die UVgO löst damit nun auch in Hessen die alte VOL/A ab.
Außerdem wird auch das Interessenbekundungsverfahren durch den Teilnahmewettbewerb ersetzt. Zudem sind die in § 12 Abs. 2, 3 HVTG festgelegten Wertgrenzen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen neu. Diese gelten bei Bauleistungen je Fachlos und bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen je Auftrag. Danach können Bauleistungen unter Einholung von mindestens drei Vergleichsangeboten freihändig ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Das gleiche gilt für Liefer- und Dienstleistungen zwischen 10.000 € und 50.000 €. Zwischen 50.000 und 100.000 € muss bei Liefer- und Dienstleistungen allerdings eine Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Wahlweise steht aber die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb unter Einholung mindestens dreier Vergleichsangebote zur Verfügung. Bei Bauleistungen kann zwischen 10.000 € und 250.000 € außerdem die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gewählt werden, sofern mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt werden. Soweit es um Bauleistungen für Wohnzwecke geht, erhöht sich die Wertgrenze sogar auf 1 Million Euro. Für freiberufliche Leistungen gilt künftig § 12 Abs. 5 HVTG in Verbindung mit § 50 UVgO.
Alles in Allem zielt das Gesetz durch mehr Übersichtlichkeit auf eine Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren mit einem Schwerpunkt auf der nachhaltigen Beschaffung ab.
Für weitergehende Fragen bezüglich der neuen Rechtslage sowie bei der Durchführung von Vergabeverfahren steht ihnen unser Kompetenzteam „Vergabe und Ausschreibung“ jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin:
Katharina Strauß
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Vergaberecht
Fachanwältin für Verwaltungsrecht