Achtung: Neue EU-Schwellenwerte für öffentliche Auftragsvergaben ab 2026

Zum 1. Januar 2026 gelten neue EU-Schwellenwerte für die öffentliche Auftragsvergaben. Die Anpassung erfolgt turnusmäßig alle zwei Jahre durch die Europäische Kommission, da die EU-Schwellenwerte an die Währungsentwicklung und Sonderziehungsrechte gekoppelt sind. Sie bestimmen, ab welchen Auftragswerten öffentliche Vergaben EU-weit ausgeschrieben werden müssen.  

Für den Zeitraum 2026/2027 ergeben sich durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2512 die folgenden Änderungen:

  • Bauleistungen: künftig 5.404.000 € (bisher 5.538.000 €)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden):
    künftig 140.000 € (bisher 143.000 €)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge (alle übrigen öffentlichen Auftraggeber): künftig 216.000 € (bisher 221.000 €)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich: künftig 432.000 € (bisher 443.000 €)
  • Konzessionen: künftig 5.404.000 € (bisher 5.538.000 €).

Insgesamt handelt es sich um eine moderate Anpassung, erwartet wurde jedoch bei der Tendenz der Anhebung der Wertgrenzen in den Bundesländern eher eine Erhöhung, statt einer Senkung. Für die Praxis sind die herabgesetzten Schwellenwerte generell durchaus relevant: Aufträge, die bisher unterhalb der Schwellenwerte lagen, können zukünftig ein europaweites Verfahren erforderlich machen. Für bereits begonnene oder langfristig geplante Projekte, die bislang unterhalb der Schwelle lagen, empfiehlt sich daher eine detaillierte Überprüfung der Auftragswerte und eine sorgfältige und aktuelle Kostenschätzen.

Bei weitergehenden Fragen sowie zu weiteren Themen steht Ihnen unser Kompetenzteam „Vergabe und Ausschreibung“ jederzeit gerne zur Verfügung.


Ihre Ansprechpartnerin:

Katharina Strauß
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Vergaberecht
Fachanwältin für Verwaltungsrecht