Am 15. April 2023, dem Tag, an dem das letzte Atomkraftwerk in Deutschland abgeschaltet wurde, weihte die Ortsgemeinde Büchel ihre neue Freiflächen-Photovoltaikanlage ein. Diese umfasst mehr als 11 Hektar (ca. 12 Fußballfelder) und ist eine der größten dieser Art in Rheinland-Pfalz. KUNZ Vergaberechtlerin Katharina Strauß hat das ambitionierte Projekt vom ersten Tag an juristisch begleitet.
Bereits in der Vorbereitungsphase sind bei solchen Projekten zahlreiche vergabe-, vertrags- und förderrechtliche Fragestellungen zu klären: Vorangestellt ist insbesondere mit Blick auf das geänderte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) insbesondere die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit verschiedener Modelle (Pachtmodell vs. Direktvermarktung). Nach entsprechender Evaluierung entschied sich die Ortsgemeinde Büchel gegen das Pachtmodell und bevorzugte unter Hinnahme der damit einhergehenden Risiken den Eigenbetrieb und die Direktvermarktung des Stroms. Aufgrund der jüngsten Entwicklungen auf dem Energiemarkt ließ sich auf diese Weise der teure Neubau einer Schule in Kombination mit einem Kindergarten refinanzieren.
Dem Vergaberecht unterlagen in dieser Konstellation mehrere Beschaffungsbereiche: Neben der Planung und dem Bau der Anlage selbst wurden Ausschreibungsverfahren für die Direktvermarktung, die Betriebsführung und die Versicherungsleistungen durchgeführt. Im Fokus standen dabei zum einen die Prüfung und Bewertung der Ausschreibungsmodalitäten dieser Leistungen. Zum anderen wurde bei der Konzeption der Ausschreibungsverfahren auch das Ziel verfolgt, eine Anlage auf den neusten Stand der Technik zu erhalten. Es galt einen flexiblen Weg zu finden, Angebote nicht auf veraltete Spezifikationen einzuschränken, sondern die Option offen zu halten, die Anlage nach neuesten Erkenntnissen zu planen und größtmöglichen Wettbewerb zu eröffnen. Hierfür waren entsprechend verfahrensrechtliche Instrumente wie z. B. Nebenangebote vorzusehen.
Hinsichtlich der Energiebeschaffung werden Kommunen und kommunale Träger zukünftig neue Wege beschreiten müssen. Ob die politische Marschroute stets in einem derartigen Projekt mündet, hängt nicht zuletzt auch von der generellen Akzeptanz der Bevölkerung ab. Vor diesem Hintergrund werden ggf. andere Konstellationen wie z. B. Beteiligungen an Gesellschaften noch mehr in den Fokus rücken. Mit Blick auf die „Energiewende“ dürfte es jedenfalls nicht das letzte Projekt dieser Art, sondern wohl eher der Anfang gewesen sein.
Rechtsanwältin Katharina Strauß und Jan-Lukas Wein durften das Projekt von Tag 1 an begleiten und sich bei der feierlichen Eröffnung einen persönlichen Eindruck der nunmehr fertigen Anlage verschaffen.
Für Rückfragen zu den Themen Planung, Umsetzung und Betrieb von öffentlichen Photovoltaikanlagen sowie zu weiteren Themen steht Ihnen das Kompetenzteam Vergabe & Ausschreibung selbstverständlich gerne zur Verfügung.