Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Januar 2020, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union (19/15661) angenommen
Folge der Umsetzung ist laut Bundesregierung, dass es künftig keine "nationalen Bescheinigungen zur Sicherheitsbescheinigung" mehr geben wird. Es werde nur noch eine einheitliche Sicherheitsbescheinigung geben. Diese werde für Unternehmen, die grenzüberschreitende Verkehrsdienste erbringen, von der Eisenbahnagentur der Europäischen Union erteilt. Unternehmen, deren Tätigkeit auf das Gebiet Deutschlands beschränkt ist, könnten wählen, "ob sie die Bescheinigung bei der Eisenbahnagentur oder beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen".
Quelle: Deutscher Bundestag; Mitteilung vom 16.01.2020
Über Einzelheiten berät unser Kompetenzteam "Eisenbahn und Schiene" unter der Leitung unseres Partners, Rechtsanwalt Michael Frohn.