DStGB aktualisiert Leitfaden „Auslaufende Konzessionsverträge“

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat eine aktualisierte, vierte Auflage seines Leitfadens mit dem Titel „Auslaufende Konzessionsverträge“ herausgegeben. Dieser soll der kommunalen Praxis für die rechtssichere Vergabe von Konzessionen an die Hand gegeben werden.

Inhaltlich beleuchtet der Leitfaden am Beispiel des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) unter anderem die gesetzlichen Regelungen zur Konzessionsvergabe, deren zeitlichen Ablauf sowie zulässige Kriterien bei Vergabeverfahren im Allgemeinen. Außerdem informiert der Leitfaden über mögliche (Re-)Kommunalisierung  und gibt generelle Hinweise zum Konzessionsverfahren.

Beispielsweise stellt der Leitfaden die drei Optionen für Städte und Gemeinden vor, wenn ein Konzessionsvertrag ausläuft und ein neuer zu schließen ist. Die Vergabe kann dann an den bisherigen Vertragspartner oder an einen anderen Bieter erfolgen. Optional besteht aber auch die Möglichkeit den Vertrag selbst in eigener Regie – auch im Wege der kommunalen Zusammenarbeit oder in Kooperation mit einem privaten Partner – zu übernehmen.

Bei weitergehenden Fragen, insbesondere zum Thema Konzessionen, Konzessionsvergaben und Vergabeverfahren im Allgemeinen, steht ihnen unser Kompetenzteam „Vergabe und Ausschreibung“ gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin:

Katharina Strauß
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Vergaberecht
Fachanwältin für Verwaltungsrecht