Internationales Wirtschaftsrecht: Wenn der Handelsvertreter zu viel verspricht – Wer trägt das Absatzrisiko?

Wenn Ihr Vertrieb mit „Vollmacht“ arbeitet, aber niemand so genau weiß, welches Recht eigentlich gilt, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis ein Gericht Ihre Margen neu sortiert.

Genau diesen praxisrelevanten Konflikt beleuchtet Salary Partnerin und Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht Sarah Emmes in ihrer Urteilsanmerkung im juris PraxisReport Internationales Wirtschaftsrecht. Ausgangspunkt war die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 18.06.2025 – VIII ZR 219/23): Ein Handelsvertreter verspricht einem Großkunden im grenzüberschreitenden Geschäft ein umfassendes Retourenrecht. Der Lieferant sieht das anders, am Ende geht es um einen sechsstelligen Betrag, komplexe Rechtswahlklauseln, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) und die Bestimmung der anwendbaren internationalen Regelungen auf das Stellvertreterverhältnis.

Sind Stellvertreter oder Handelsvertreter in den Vertragsschluss eingebunden sind, gilt es auf Folgendes zu achten:

  • Klare Vollmachten: Richtige Abgrenzung und Regelung des Vollmachtsstatuts bei grenzüberschreitenden Verträgen.
  • Saubere Rechtswahl & AGB: Vermeidung von Unklarheiten bei der Anwendung von UN-Kaufrecht (CISG) und nationalem Recht.

„Internationale Vertriebsverträge sind kein juristisches Feintuning, sondern unternehmerische Risikosteuerung. Wer das Vollmachtsstatut, saubere Rechtswahlklauseln und AGB vernachlässigt, riskiert unvorhersehbare Haftungen und ein unkalkulierbares Absatzrisiko.“

Damit Ihr Unternehmen gut aufgestellt ist, berät Frau Emmes Sie gerne präventiv vor Vertragsabschluss und steht Ihnen darüberhinaus für alle Fragen rund um das internationale Wirtschaftsrecht sowie das Handels- und Gesellschaftsrecht zur Verfügung.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Sarah Emmes
Salary Partnerin | Rechtsanwältin
Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Lehrbeauftragte an der Frankfurt School of Finance & Management