Koalitionsvertrag der Ampel: Das sieht er für das Vergaberecht vor

Unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit.“ haben die designierten Mitglieder der künftigen Bundesregierung bestehend aus SPD, Grünen und FDP am 24. November ihre Ziele für die kommenden vier Jahre zusammengestellt. Für das Vergaberecht hält der nun veröffentlichte Vertrag allerdings wenig Neues bereit.

Vor der Wahl hatten sich alle Parteien Ziele für die Zukunft des Vergaberechts gesteckt, die nun im Vertrag miteinander in Einklang zu bringen waren. Die SPD sah die öffentliche Hand als Vorreiterin des sozial-ökologischen Wandels, die FDP forderte schlankere Vergabebestimmungen und die Grünen ein Bundestariftreuegesetz. Immerhin konnten sich die drei Koalitionäre auf ein eigenes Kapitel für das Vergaberecht einigen.

Dieser Abschnitt steigt mit dem Ziel ein, öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Dieses Ziel trägt wohl am deutlichsten eine liberale Handschrift. Erst im Folgenden findet sich ein Bekenntnis zur sozialen, ökologischen aber auch wirtschaftlichen und innovativen Ausrichtung. Dabei wird aber darauf verwiesen, dass weder die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen gefährdet noch Zugangshürden für den Mittelstand, erhöht werden sollen.

Angesichts eines neuen Systems zur Berechnung von Klima- und Umweltkosten unter Beteiligung der öffentlichen Hand werden aber auch neue Berichtspflichten auf öffentliche Auftraggeber zukommen. Hoffnung macht aber die Ankündigung, eine anwenderfreundliche zentrale (Zugangs-)Plattform zu allen öffentlichen Auftragsbekanntmachungen sowie der Präqualifizierung der Unternehmen aufbauen zu wollen. Zwar können Bekanntmachungen für EU-weite Vergabeverfahren bereits über die EU-Datenbank TED (Tenders European Daily) eingesehen werden, ein verbindliches nationales Pendant für unterschwellige Verfahren existiert aber (noch) nicht.

Die Forderung der Grünen nach einem Bundestariftreuegesetz findet sich indes abgeschwächt im Kapitel zur Tarifautonomie: Demnach werde die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche gebunden. Dabei solle die Vergabe auf einer einfachen, unbürokratischen Erklärung beruhen.

Bei weitergehenden Fragen speziell zur Registrierung sowie zu und weiteren Themen steht Ihnen unser Kompetenzteam „Vergabe und Ausschreibung“ jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Katharina Strauß
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Vergaberecht
Fachanwältin für Verwaltungsrecht