KUNZ berät im Bereich der Strahlentherapie international tätiges Unternehmen hinsichtlich vertriebsvertraglicher Gestaltung mit ausländischen Distributionspartnern weltweit

Um Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt es sich Vereinbarungen mit Geschäftspartnern, seien es Kunden oder Lieferanten, rechtlich sorgfältig aufzusetzen. Stellt sich bereits im innerdeutschen Handelsverkehr die Frage, ob der Vertrieb über eigene Mitarbeiter, Handelsvertreter oder sonstige Kanäle erfolgen soll, kommen im internationalen Handel weitere Fragen hinzu. Diese werden häufig übersehen, da die einmal aufgesetzte Vertragsstruktur mit den inländischen Vertragspartnern schlicht übernommen wird. Dies kann später zu Folgeproblemen führen. Insbesondere Regelungen zu folgenden Fragen, sollten dabei nicht nachlässig behandelt werden:

  • Wer genau ist Vertragspartner? (bei Konzernen können Verhandlungs- und Vertragspartner auseinanderfallen)
  • Welches Recht soll gelten?
  • Wo kann später geklagt werden?
  • Welche Pflicht hat der Verkäufer? (Welche Ware wird hergestellt/geliefert; Wann ist der Liefertermin; Welche Gewährleistungs- und Verjährungsfristen sollen gelten?)
  • Welche Pflicht hat der Käufer? (Wer ist für Ausfuhr-/Einfuhrabfertigung zuständig? Gelten INCOTERMS? Wer ist für den Transport zuständig? Wann ist der Kaufpreis fällig?)
  • Wie wird der Vertrag unterzeichnet? (Handschriftlich oder digital?)

Geben die vorliegenden Fragen nur eine grobe Orientierung, sollten sowohl bei inländischen als auch bei internationalen Verträgen im Einzelfall die weiteren erforderlichen Vertragsinhalte genau beleuchtet werden. Die Vertragsverhandlungen werden dabei auch direkt mit dem Vertragspartner auf Deutsch oder Englisch geführt.

Größere Unternehmen, die über eine eigene Vertriebsabteilung verfügen, schult und sensibilisiert KUNZ in eigenen Inhouse-Veranstaltungen und gibt konkrete Leitlinien an die Hand, die die Abteilung bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

KUNZ-Beraterin:Rechtsanwältin Sarah Emmes