KUNZ berät namhaften Sportausrüster bei Sponsoringvertrag mit Profisportler

Die Beratung von Profisportlern, Vereinen oder Ausrüstern gehört zu einem Kernbereich der anwaltlichen Beratung von KUNZ Rechtsanwälte. Kooperationen zwischen Sportlern und Werbenden einerseits und Ausrüstern und Herstellern anderseits werden seit jeher genutzt, um die Sportkultur zu unterstützen und fortzuentwickeln. Mit dem Vertrag besiegeln Sponsor und Athleten Ihre Partnerschaft. Dabei verpflichtet sich der Sponsor in der Regel zur Ausrüstung mit dem sportlichen Equipment, mitunter zu zusätzlichen Geldzahlungen. Das Sponsoring erhalten die Sportler meist nicht ohne weitere Gegenleistung. Die Pflichten und Rechte der Parteien müssen sorgfältig ausgearbeitet werden. Schließlich wollen sowohl Sportler als auch Sponsoren die Kooperation gern zu eigenen Marketingzwecken nutzen; von einem positiven Außenauftritt profitieren beide Seiten und die Sportlandschaft.

Aktuell berät KUNZ einen international namhaften Profisportausrüster bei dem Abschluss eines Sponsoringsvertrages mit einem bekannten ausländischen Profisportler; insb. zu Fragen des Nutzungs- und Urheberrechts, des Markenrechts sowie zur Umsetzung von Social Media Aktivitäten beider Vertragspartner. Die Verhandlungen wurden auch auf Englisch geführt.

Rechtsberater KUNZ Rechtsanwälte: Heinrich Rohde und Sarah Emmes