Der Wahlkampf nimmt an Fahrt auf, die Kanzlerkandidat*innen werden auch auf persönliche Integrität hin durchleuchtet. Grünen-Kandidatin Annalena Baerbock fiel durch ihr neues Buch nicht nur positiv auf – es werden Plagiatsvorwürfe gegen sie erhoben. Doch unter welchen Voraussetzungen sind Textübernahmen illegal, wann „nur“ ethisch fragwürdig? KUNZ-Partnerin Christine Libor hat als Expertin für Urheber- und Medienrecht im Live-Interview bei Deutschlandfunk Kultur erklärt, warum ein Plagiat das Urheberrecht verletzen kann, aber nicht muss.
Christine Libor ist Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht und berät insbesondere Medienunternehmen in allen Fragen des Äußerungs- und Urheberrechts sowie des Medienarbeitsrechts. Sie ist zudem Redakteurin der medienrechtlichen Fachzeitschrift „AfP Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht“. Ganz aktuell hat das Handelsblatt Rechtsanwältin Libor in dem Rechtsgebiet Medien- und Urheberrecht zum wiederholten Male als „Best Lawyer“ ausgezeichnet.
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Christine Libor
Partnerin
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht