Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit überarbeitet und weiterentwickelt

Am 25. August 2021 hat das Bundeskabinett die Überarbeitung und Weiterentwicklung des „Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit – Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“ beschlossen. Darin verpflichtet sich die Bundesregierung, ihr Verwaltungshandeln am Leitprinzip der nachhaltigen Entwicklung auszurichten.

Dabei sollen konkrete Nachhaltigkeitsvorgaben erfüllt werden. Neu hinzugekommen sind „Fortbildungen für nachhaltige Entwicklung“ und „Gesundheit“. Insgesamt im Fokus steht die nachhaltige Beschaffung in Bereich IV. Diese soll durch das hohe Nachfragevolumen des Bundes eine Stärkung erfahren, indem nachhaltige Produkte und Dienstleistungen gefördert werden. So will der Bund seiner Vorbildfunktion gerecht werden.

Dazu soll das Kaufhaus des Bundes (KdB) als zentrale Stelle für die nachhaltige Beschaffung von standardisierten Produkten und Dienstleistungen ausgebaut und eine Abrufpflicht eingeführt werden. Ebenfalls ausgebaut wird die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) als zentrale Beratungs- und Informationsstelle. Außerdem soll bis 2022 ein Interministerieller Ausschuss für nachhaltige öffentliche Beschaffung gegründet werden. Auch die interkommunale Zusammenarbeit soll gestärkt werden.

Das neue Maßnahmenprogramm gilt für alle Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung. Inhaltlich werden zehn Verwaltungsbereiche thematisiert. Der Stand der Umsetzung des Programms soll durch jährliche Monitoringberichte dokumentiert werden. In seinen Anlagen enthält das Programm außerdem konkrete, spätestens alle zwei Jahre überarbeitete Anforderungen an die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen. Des Weiteren findet sich dort ein Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen, der hilfreich bei der konkreten Umsetzung sein könnte.

Für weitergehende Fragen, insbesondere zum Thema nachhaltige Beschaffung, steht ihnen unser Kompetenzteam „Vergabe und Ausschreibung“ gerne zur Verfügung.


Ihre Ansprechpartnerin:

Katharina Strauß
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Vergaberecht
Fachanwältin für Verwaltungsrecht