Aufgrund der bestehenden rechtlichen Umsetzungsprobleme hat Bundeskanzlerin Merkel die Osterruhetage gekippt. Gründonnerstag und Karsamstag bleiben damit reguläre Werktage.
Auf die ungeklärten rechtlichen Fragen hatten wir bereits in unserem News-Beitrag vom 23.03.2021 "Ruhetage ab Gründonnerstag – was heißt das? Und: Wer bezahlt das?" hingewiesen.