Im internationalen Wirtschaftsrecht sind effiziente und verlässliche Mechanismen zur Streitbeilegung unerlässlich. Die in Verträgen vereinbarten Regelungen sollen zeitnah durchgesetzt werden, falls eine vorherige Kommunikation mit dem Vertragspartner nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung geführt hat.
Welches Verfahren muss ohne vertragliche Vereinbarung im Vertrag gewählt werden: Verfahren vor staatlichen Gerichten, Schiedsgerichten oder eines der neu eingeführten Commercial Courts in Deutschland?
Was gilt bei einem Verfahren vor den staatlichen Gerichten im Vergleich zum Schiedsgericht?
- Kosten:
Gerichtskosten sind im Voraus fest kalkulierbarer und in bestimmten Fällen günstiger als die Gebühren der Schiedsgerichte, allerdings ist das nicht zwingend – hier ist eine vorherige Überprüfung bei der Vertragsgestaltung dringend zu empfehlen. - Rechtsmittelinstanzen:
Anders als bei Schiedssprüchen besteht regelmäßig die Möglichkeit, Urteile in mehreren Instanzen überprüfen zu lassen. - Zwangsvollstreckung:
Urteile deutscher Gerichte sind im EU-Raum und in zahlreichen Staaten aufgrund internationaler Abkommen relativ einfach vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung erstrittener Urteile sollte unbedingt im Vorfeld durchdacht und eine praktisch durchsetzbare Regelung im Vertrag aufgenommen werden. Ohne vertragliche Regelung besteht das Risiko, dass ein Urteil bei einem Sitz des Vertragspartners außerhalb der EU nicht vollstreckt werden kann. - Öffentlichkeitsgrundsatz:
Verfahren vor staatlichen Gerichten unterliegen dem Öffentlichkeitsgrundsatz. Das Schiedsgerichtsverfahren kann dann Mittel der Wahl sein, wenn bestimmte unternehmensrelevante Informationen oder Details der Geschäftsbeziehung nicht öffentlich gemacht werden sollen.
Commercial Courts: Staatliche Alternative mit internationaler Ausrichtung
Mit dem Inkrafttreten des Justizstandort-Stärkungsgesetzes am 1. April 2025 wurden in Deutschland spezialisierte Commercial Courts in ausgewählten Landes- und Oberlandesgerichten eingerichtet . Diese Gerichte sind auf wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten mit internationalem Bezug ab einem Streitwert von 500.000 Euro ausgerichtet. Ein wesentliches Merkmal ist die Möglichkeit, Verfahren in englischer Sprache zu führen, was insbesondere für grenzüberschreitende Sachverhalte von Vorteil ist. Zudem ermöglichen die Commercial Courts eine zügige Bearbeitung der Verfahren, unterstützt durch moderne Kommunikationstechnologien und spezialisierte Richterinnen und Richter.
Fazit
Die Wahl hängt von den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Falles ab. Diese Wahlmöglichkeiten sollten nach umfassender Abwägung im Vorfeld getroffen werden. Fehlt eine wirksame Rechtswahl, droht die Anwendung eines für die eigene Seite nachteiligen Rechts an einem ungünstigen Gerichtsstandort. Ohne Regelung kann zudem der Vertragspartner durch schnelles Handeln ein für sich günstiges Gericht auswählen. Es bietet sich daher an am Anfang der Geschäftsbeziehung im Rahmen der Vertragsverhandlungen, einen ausschließlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag zu vereinbaren, um Rechtssicherheit zu schaffen und einen Wettlauf zu vermeiden.
Unternehmen sollten die Vor- und Nachteile der Optionen sorgfältig abwägen, um die für sie geeignete Streitbeilegungsmethode zu wählen.
KUNZ Salary Partnerin und Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht Sarah Emmes unterstützt unsere Mandanten regelmäßig bei Rahmen- und einzelnen Handelsvertragsgestaltungen und minimiert so effekitiv und präventiv rechtliche Risiken. Sie steht Ihnen gemeinsam mit unserem Kompetenzteam International Business gerne für alle Fragen rund um das internationale Wirtschaftsrecht zur Verfügung.