Unser Kompetenzteam "Immobilien und Bauen" informiert Sie in unserem aktuellen Newsletter zum Baurecht über den Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu bauvertraglichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, mit dem das Ministerium unsere Empfehlungen aus dem „Sondernewsletter UPDATE Coronavirus-Infos Bau- und Vergaberecht" vom 20.03.2020 besätigt hat, dass die Corona-Pandemie den Tatbestand der höheren Gewalt im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 1 lit c VOB/B erfüllen kann aber eben nicht muss. Darüber hinaus räumt der Erlass der unverzüglichen Prüfung und Begleichung von Rechnungen in der jetzigen Situation eine hohe Priorität ein.
Unsere Baurechtler geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen und zeigen auf, was das Rundschreiben für Sie und Ihr Unternehmen bedeutet.
Hier gelangen Sie unserem aktuellen SONDERNEWSLETTER UPDATE Coronavirus-Infos „Baurecht aktuell“
Bleiben Sie gesund. Gemeinsam meistern wir die Herausforderungen.
Herzlichst,
Ihr Team von Kunz Rechtsanwälte