Auch wir von KUNZ Rechtsanwälte sind erschüttert und tief betroffen von den Tragödien, die sich in unserer Region, nur ein Steinwurf von unseren Standorten in Koblenz und Köln entfernt, ereignet haben. Was in diesen Tagen Trost spendet, ist die Welle an Soldidarität. Auch wir wollen mit unserem Know-How und unserer Expertise insbesondere denjenigen helfen, die über keinen Versicherungsschutz verfügen, denn die Mehrheit der Betroffenen besitzt leider völlig unverschuldet keine Elementarschadenversicherung.
Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass den Betroffenen keine Ansprüche zustehen. Denkbar sind hier insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Beratungspflichten durch Versicherungsvermittler, insbesondere Versicherungsmakler, im Falle eines unterbliebenen Hinweises auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung.
Unser aus 7 Fachanwälten für Versicherungsrecht bestehendes Expertenteam hat hierzu einen Schnellcheck entwickelt, um Ihnen schnell, kostenlos und niederschwellig eine unverbindliche Ersteinschätzung zu der Frage zu geben, ob in Ihrem Fall trotz fehlendem Versicherungsschutz dennoch Ersatzansprüche in Frage kommen.
Hier gelangen Sie zu unserem kostenlosen Schellcheck für Hochwasseropfer
Weitere aktuelle KUNZ-News zu dieser Problematik:
- News Beitrag vom 21.7.2021: "Keine Elementarschadenversicherung für Flutkatastrophe? – Schadenersatzansprüche möglich!"
- News Beitrag vom 15.7.2021: "Welche Versicherung zahlt für die Schäden durch Starkregen, Überflutungen und Hochwasser?"
Gerne können Sie uns auch anrufen und wir beraten Sie ausführlich - selbstverständlich kostenfrei!
Ihre Ansprechpartner:
Dr. jur. Carsten Fuchs Christian Rech
Partner Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Medizinrecht