Kaum eine Branche ist von den Auswirkungen der Corona-Pandemie so stark betroffen, wie die Hotel- und Gastronomiebranche. Existenzen stehen auf dem Spiel. Viele der betroffenen Unternehmer wähnten sich in Sicherheit, weil sie über eine vermeintlich eintrittspflichtige Betriebsschließungsversicherung verfügen, wonach eine Entschädigung zu zahlen ist, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Infektionsschutzgesetzes beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger den versicherten Betrieb schließen muss.
In der aktuellen Ausgabe der F.A.Z. vom 27. Mai 2020 beschreibt Rechtsanwalt Dr. Carsten Fuchs, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht, dass diese Hoffnungen in der Praxis leider vielfach jäh enttäuscht werden und viele Betroffene derzeit das Gefühl haben, seitens ihrer Betriebsschließungsversicherer im Stich gelassen zu werden.
Hoffnung gibt den Betroffenen indes die von uns bereits in unserem News-Beitrag vom 15. Mai. 2020 besprochene Entscheidung des Landgerichts Mannheim (11 O 66/20), die eine Vielzahl der Standardargumente der Betriebsschließungsversicherer nicht hat gelten lassen. Deshalb mahnt Rechtsanwalt Dr. Fuchs in seinem Beitrag für die F.A.Z. auch zur Vorsicht vor einer übereilten Annahme der derzeitigen "Kulanz-Angebote" der Versicherer, mit denen die Betroffenen gegen Erstattung von gerade einmal 10-15% der Versicherungsleistungen auf alle weiteren (ggf. auch zukünftigen [Stichwort: 2. Welle]) Ansprüche verzichten sollen.