Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat Hinweise und eine Mustervorlage betreffend den Rechtschutz im Unterschwellenbereich veröffentlicht. Nunmehr können öffentliche Auftraggeber auf ein Muster-Nichtabhilfeschreiben nach Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabeprüfstelle des Landes zurückgreifen.
Bereits Anfang 2021 wurde in Rheinland-Pfalz ein strukturiertes Nachprüfungsverfahren im Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte eingeführt. Dieses bewegt sich außerhalb der Regelungen des GWB und folgt daher anderen Maßgaben der landesrechtlichen Nachprüfungsverordnung.
Das Ministerium erkannte nunmehr die zeitlichen Probleme sowie solche in der praktischen Umsetzung hinsichtlich des Verfahrensablaufs und des Umgangs mit nicht abgeholfenen Beanstandungen. Zwecks Vereinheitlichung wird eine Mustervorlage eines Nichtabhilfeschreibens bereitgestellt. Beanstandet ein Bieter das Verfahren, hat der Auftraggeber die Beanstandung zu prüfen und ggf. der Beanstandung (nicht) abzuhelfen. Für den Fall der Nichtabhilfe steht nun das Musterschreiben bereit.
Mit der Mitteilung der Nichtabhilfe geht aber nicht zwingend ein Nachprüfungsverfahren einher. Der Bieter kann ausweislich § 5 NachprüfV ausdrücklich auf ein Verfahren verzichten, um eine mögliche Gebührenpflicht abzuwenden. Zur Schaffung von Rechtssicherheit wird er auf diese Verzichtsmöglichkeit direkt über das neue Formular aufgeklärt. Reagiert der Bieter nicht auf den angebotenen Verzicht, hat der Auftraggeber die Vergabeunterlagen nach Verstreichen einer angemessenen Frist unmittelbar an die Vergabeprüfstelle zu übermitteln. Dies löst ein zweiwöchiges Zuschlagsverbot aus.
Zum Rechtsschutz im Unterschwellenbereich sowie für sonstige Fragen und zum bloßen Austausch steht Ihnen unser Kompetenzteam "Vergabe und Ausschreibung" selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Weiterführende Links:
Zum Unterschwellenrechtsschutz bereits unser Beitrag vom:
Zur Mitteilung des Ministeriums sowie der dort verlinkten Mustervorlage:
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Katharina Strauß
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