Nächtse Auszeichnung im Urheberrecht: Im aktuellen Ranking „Urheberrecht" der WirtschaftsWoche wurde KUNZ Rechtsanwälte als eine der 20 renommiertesten Kanzleien bundesweit auf dem Gebiet des Urheberrechts ausgezeichnet; gleichzeitig wird KUNZ-Partnerin Christine Libor als „TOP Anwältin Urheberrecht“ geführt.
Christine Libor, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, wechselte im Mai dieses Jahres zu KUNZ. Gemeinsam mit KUNZ-Partner Dr. Heiko A. Giermann LL.M. (McGill) leitet sie unseren Düsseldorfer Standort und vergrössert das überörtlich tätige Team von KUNZ im Gewerblichen Rechtsschutz.
In unserem Kompetenzbereich "Medien und Kultur" berät und vertritt sie Medienunternehmen in allen Fragen des Äußerungs- und Urheberrechts sowie des Medienarbeitsrechts. Die Verlagsbranche kennt Frau Libor nicht nur aus der juristischen Perspektive, sondern ist auch seit vielen Jahren regelmäßig journalistisch tätig und gefragter Interviewpartner zahlreicher Medien. Als Redakteurin der medienrechtlichen Fachzeitschrift „AfP Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht“ ist sie mit den Herausforderungen der praktischen journalistischen Arbeit aus eigener Anschauung bestens vertraut.
Seit mehreren Jahren berät sie zudem renommierte Theaterhäuser sowohl in arbeitsrechtlicher als auch in urheberrechtlicher Hinsicht und kennt daher die Arbeitsabläufe und besonderen Bedürfnisse der Theaterbranche.
Die jetzige Auszeichnung zur „TOP Anwältin Urheberrecht“ bestätigt ihre herausragende Kompetenz im Urheber- und Medienrecht, für die sie im Sommer dieses Jahres auch vom Handelsblatt im Best-Lawyer Ranking 2021 als „Best Lawyer im Medien- und Urheberrecht“ gelistet wurde.
Wir gratulieren Frau Libor ganz herzlich zu diesen (verdienten) Erfolgen!