KUNZ COMPLIANCE SERVICES FÜR UNTERNEHMEN
Whistleblower-Pflichten erfüllen mit rechtssicherem Hinweisgebersystem
Erfüllen Sie jetzt die gesetzlichen Vorgaben mit unseren anwaltlichen Ombudspersonen. Rechtssicher ohne Mehrarbeit.
100% Compliance mit anwaltlicher Vertraulichkeit
Die KUNZ Compliance Services bietet Ihnen ein rechtssicheres Hinweisgebersystem, das Ihr Unternehmen über anwaltliche Vertraulichkeit bestmöglich schützt, von Compliance-Stress befreit und vor Bußgeldern und Reputationsschäden bewahrt:
- Sicher: Das KUNZ-Hinweisgebersystem ist das Schutzschild für Ihr Unternehmen gegen Compliance-Verstöße, Wirtschaftskriminalität und finanzielle Schäden.
- Schnell & einfach: Sie richten sofort eine Meldestelle ein, mit der Sie Ihren Pflichten zuverlässig nachkommen und Ihr Unternehmen wie auch Ihre Mitarbeiter schützen.
- Vertraulich: Das KUNZ-Hinweisgebersystemce verbindet die Vorteile eines digitalen Hinweisgebersystems mit der besonderen Vertrauensstellung von Rechtsanwälten.
- Erfahren: Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen zu Regelverstößen und Straftaten erfolgen durch erfahrene und spezialisierte Rechtsanwälte.
UNSERE TASK-FORCE FÜR IHRE COMPLIANCE-SERVICES
Unsere Vertrauensanwälte
Christopher Hilgert
+49 (0) 261 3013-140
christopher.hilgert@ kunzrechtsanwaelte.de
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Certified Compliance Officer (TÜV Rheinland)
Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV)
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
Sebastian Hetger
+49 (0) 261 3013-140
sebastian.hetger@ kunzrechtsanwaelte.de
Rechtsanwalt
Lehrbeauftragter an der Frankfurt School of Finance & Management
Paul Kijowsky
Sarah Emmes
+49 (0) 261 3013-140
sarah.emmes@ kunzrechtsanwaelte.de
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht
Lehrbeauftragte an der Frankfurt School of Finance & Management
ERFAHRENE COMPLIANCE-ANWÄLTE AN IHRER SEITE
Ihre Vorteile mit dem KUNZ-Hinweissystem
VERTRAULICH & ANONYMISIERT
Dank des anwaltlichen Schutzes werden sowohl die Identität der hinweisgebenden Person, als auch die anvertrauten Informationen vollständig anonym und vertraulich behandelt. Mit dem KUNZ-Hinweisgebersystem entsteht zwischen Ihrem Unternehmen und den Vertrauensanwälten ein Mandatsverhältnis.
UNTERNEHMENSEIGENER MELDEKANAL
Mit dem KUNZ-Hinweisgebersystem in Ihrem Corporate Design stellen Sie hinweisgebenden Personen einen Meldeweg zur Verfügung, der von jedem Standort, jeden Tag und zu jeder Uhrzeit erreichbar ist – via digitalem Meldebogen, E-Mail oder Telefon. Zu Geschäftszeiten sind die Vertrauensanwälte auch unmittelbar persönlich erreichbar
AUFKLÄRUNG OHNE MEHRARBEIT
Sie müssen in Ihrem Unternehmen keine eigene unabhängige Stelle schaffen, um den Anforderungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten gerecht zu werden. Unsere Vertrauensanwälte erfüllen diese Anforderungen für Sie, ohne dass Schulungsbedarf in Ihrem Unternehmen entsteht. Alle Pflichten werden von uns erledigt - ohne Mehrarbeit für Sie.
SCHUTZ VOR GELDBUSSEN UND REPUTATIONSSCHÄDEN
Ein Hinweisgebersystem ist wichtiger Bestandteil eines effizienten Compliance-Management-Systems (CMS). Nur wer Mitarbeitern und Geschäftspartnern einen vertraulichen Meldeweg zur Verfügung stellt, darf mit einer frühzeitigen offenen Kommunikation auch in Dilemma-Situationen rechnen.
RAT VON RECHTSEXPERTEN
Unsere Vertrauensanwälte sind langjährige erfahrene Compliance-Experten. Wir analysieren die rechtliche Relevanz von Hinweisen und beantworten der hinweisgebenden Person auch Fragen im Zusammenhang mit dem Hinweis. Wir bauen einen vertrauensvollen Dialog auf und gewinnen so hochwertige Informationen.
EINFACH RECHTSSICHER
So funktioniert's
- Es ereignet sich ein Whistleblower-Vorfall.
- Fehltritte von Mitarbeitern und Geschäftspartnern
- Wahrnehmung durch Hinweisgeber
- Hinweisgeber meldet anonym
- Unsere Vertrauensanwälte prüfen den Hinweis.
- Erstprüfung durch Anwalt
- Anonymer Dialog mit Hinweisgeber
- Wir verständigen ggf. Ihr Unternehmen und geben Entscheidungsvorschläge.
- Weitergabe bei Einverständnis
- Unternehmensinterne Untersuchung
- Entscheidung durch Geschäftsleitung
- Unsere Vertrauensanwälte geben dem Hinweisgeber Rückmeldung und dokumentieren den Vorfall abschließend.
- Rückmeldung an Hinweisgeber
- DSGVO-konforme Dokumentation durch das KUNZ-Hinweisgebersystem
HÖCHSTER SCHUTZ OHNE MEHRARBEIT
Unser Angebot für Ihren Schutz
Übertragen Sie die interne Meldestelle für Hinweise und alle Pflichten nach dem HinSchG an unsere unabhängigen Vertrauensanwälte.