Rechner für die Festsetzungsverjährung
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wofür ist die Berechnung der Festsetzungsverjährung erforderlich?
Die Berechnung der Festsetzungsverjährung nach den §§ 169 ff AO ist Voraussetzung dafür, dass Steuerbescheide noch nachträglich aufgehoben oder abgeändert werden können. Über § 164 Abs. 4 AO ist der Ablauf der Festsetzungsverjährung auch für die Frage entscheidend, ob ein Vorbehalt der Nachprüfung entfallen ist. Aufgrund von § 181 Abs. 1 S. 1 AO gilt die Festsetzungsverjährung auch für Feststellungsbescheide ("Feststellungsverjährung").