Urteile zur Untreue im Unternehmensrecht

zum Kompetenzbereich zu Unternehmen und Wirtschaft

Nachfolgend finden Sie eine der umfassendsten und aktuellsten Sammlung interessanter Urteile der letzten Jahre zum Recht der Untreue. Weitere Urteile im Unternehmensrecht zu anderen gesellschaftsrechtlichen Themen finden Sie auf der Übersichtsseite.

Die Urteile werden fortlaufend aktualisiert.

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Business Judgement Rule nach § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG als Maßstab für die Pflichtverletzung i. S. d. § 266 Abs. 1 StGB

BGH 2022

1. In rechtlicher Hinsicht ist davon auszugehen, dass dem Vorstand einer Aktiengesellschaft bei der Leitung der Geschäfte eines Unternehmens ein weiter Handlungsspielraum zugebilligt werden muss, ohne den eine unternehmerische Tätigkeit schlechterdings nicht denkbar ist. Dazu gehört neben dem bewussten Eingehen geschäftlicher Risiken grundsätzlich auch die Inkaufnahme der Gefahr, bei der wirtschaftlichen Betätigung Fehlbeurteilungen und Fehleinschätzungen zu unterliegen. Eine Pflichtverletzung liegt erst dann vor, wenn die Grenzen, in denen sich ein von Verantwortungsbewusstsein getragenes, ausschließlich am Unternehmenswohl orientiertes, auf sorgfältiger Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruhendes unternehmerisches Handeln bewegen muss, überschritten sind, die Bereitschaft, unternehmerische Risiken einzugehen, in unverantwortlicher Weise überspannt wird oder das Verhalten des Vorstands aus anderen Gründen als pflichtwidrig gelten muss. Diese zum Aktienrecht entwickelten, mittlerweile als sog. Business Judgement Rule in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG kodifizierten Grundsätze sind auch Maßstab für das Vorliegen einer Pflichtverletzung im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB.

2. Eine Entscheidung auf unzulänglicher Tatsachengrundlage kann eine solche Pflichtverletzung indizieren. Diese ist letztlich nur dann zu bejahen, wenn ein schlechthin unvertretbares Vorstandshandeln vorliegt; der Leitungsfehler muss sich auch einem Außenstehenden förmlich aufdrängen.

3. In subjektiver Hinsicht reicht grundsätzlich bedingter Vorsatz in Bezug auf die objektiven Tatbestandsmerkmale aus.

 

Keine Vermögensfürsorgepflicht eines Vorstandsmitglieds hinsichtlich des Gewinnabschöpfungsanspruchs der Bank

BGH

Die Vermögensfürsorgepflicht des Vorstandsmitglieds einer AG erstreckt sich nicht auf ein ihm gegenüber bestehendes Eintrittsrecht der AG.

1. Hat die Bank lediglich als Kommissionärin gehandelt, kann ein Anspruch der Bank gegen ihren Vorstand auf Herausgabe der Gewinnbeträge nicht auf § 667 BGB gestützt werden. Dann hat er diese nicht aus einem für die Bank besorgten Geschäft erlangt, sondern in seiner Eigenschaft als Mitglied einer Personengruppe, die selbst eigene Geschäfte abgeschlossen und dabei die Bank lediglich als Vermittler eingeschaltet hat.

2. In dieser Konstellation scheidet auch § 687 Abs. 2 S. 1 iVm § 681 S. 2, § 667 BGB als Anspruchsgrundlage aus, da die Geschäfte, aus denen der Angeklagte die Gewinne erzielte, nicht nur subjektiv, sondern auch objektiv in Bezug auf ihn keine Fremdgeschäfte darstellen. Hier könnte allerdings ein “Eintrittsrecht” der Aktiengesellschaft nach § 88 Abs. 2 S. 2 AktG in Betracht kommen.

3. Der Vorwurf der Untreue kann nicht auf einen Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot iSd § 88 Abs. 1 AktG gestützt werden; auf den gegen ihn selbst sich richtenden Gewinnabschöpfungsanspruch erstreckte sich die Pflicht Vorstands zur Wahrnehmung (Betreuung) der Vermögensinteressen der Bank nicht. Handelt es sich nur um eine "einfache schuldrechtliche Verpflichtung" (vgl. BGH BeckRS 9998, 105336), dann macht sich der Schuldner nicht nach § 266 Abs. 1 StGB strafbar, wenn er durch ein Tun oder Unterlassen seine Leistungspflicht oder eine sich aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) ergebende Nebenpflicht verletzt.

4. Auch wenn sich die Beziehung eines Vorstandsmitglieds zur Gesellschaft insgesamt als Treueverhältnis darstellt, fällt nicht jede aufgrund eines solchen Verhältnisses oder im Zusammenhang mit ihm entstehende Verpflichtung ohne Weiteres in den Kreis jener fremdnützigen Pflichten, deren Verletzung (durch Tun oder Unterlassen) das Handlungsunrecht des Treubruchtatbestands verwirklicht (vgl. BGH BeckRS 9998, 102484; BeckRS 9998, 85430; BeckRS 1986, 31096102).  

5. Die Treuepflicht gebietet nicht den Abschluss verbotener Geschäfte. Verstößt ein Geschäft gegen die in Art. I Nr. 1 lit. c und d MRG 53 ausgesprochenen Verbote, würde eine unterbliebene Vermögensvermehrung keinen Schaden im Rechtssinne darstellen (vgl. BGH BeckRS 9998, 113079; BeckRS 1979, 00398; BGH Beschl. v. 28.4.1981 – 5 StR 131/81). 

6. Zwar können gem. § 154a Abs. 3 StPO ausgeschiedene Teile einer Tat "in jeder Lage des Verfahrens", somit auch noch in der Revisionsinstanz, wieder einbezogen werden. Selbst durch einen Antrag der Staatsanwaltschaft ist der Bundesgerichtshof – trotz der Bestimmung des § 154a Abs. 3 S. 2 StPO – nicht zur Ausdehnung des Verfahrens auf den ausgeschiedenen Tatteil gezwungen, sofern dies zur Folge hätte, dass er nicht abschließend entscheiden könnte (vgl. BGH BeckRS 9998, 110421). 

7. Wird die Sache zur Entscheidung über eine Entschädigung nach dem Strafverfolgungsentschädigungsgesetz an das Landgericht zurückgegeben, muss sich die Prüfung, ob eine Entschädigung zu gewähren ist, auf den gesamten Sachverhalt erstrecken, der die Strafverfolgungsmaßnahmen ausgelöst hat (vgl. BGH Beschl. v. 15.3.1985 – 2 StR 114/85). Dazu gehören hier auch diejenigen Teile des Anklagevorwurfs, die infolge einer vom Landgericht ausgesprochenen Strafverfolgungsbeschränkung nicht Gegenstand des angefochtenen Urteils und damit auch nicht der revisionsrechtlichen Überprüfung geworden sind.

 

Untreuehandlungen des Geschäftsführers einer gemeinnützigen GmbH

LG Hildesheim

1. Auch der von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite GmbH-Geschäftsführer begeht eine Untreue, wenn er für sich selbst Gehaltserhöhungen anweist, für die es keine rechtliche Grundlage (etwa Gesellschafter- oder Aufsichtsratsbeschluss) gibt. 

2. Lässt sich ein GmbH-Geschäftsführer gelegentlich private Rechnungen von der GmbH bezahlen, liegen nicht zwingend besonders schwere Fälle (gewerbsmäßiges Handeln) vor. 

 

Untreue durch Verkauf einer Immobilie bei fehlender Transparenz und verfolgten eigenwirtschaftlichen Zielen

BGH 2021

1. Eine Pflichtverletzung für die Annahme einer Untreue durch den Verkauf einer Immobilie kann auf einer fehlenden Transparenz und auf verfolgten eigenwirtschaftlichen Zielen beruhen.

2. Für die Bestimmung des objektiven Werts einer Immobilie ist die Feststellung ihres Verkehrswertes der zutreffende Ansatz, wobei ein Kaufpreis zugrunde gelegt werden kann, der für die Beschaffung eines gleichartig gelegenen und eingerichteten Grundstücks erforderlich wäre oder den ein Kaufbewerber dafür aufwenden würde.

 

Einzug einer Forderung des Schuldners auf ein schuldnerfremdes Konto im Insolvenzverfahren

LG Bielefeld 2021

1. Der Straftatbestand des § 283d StGB im Gleichlauf mit § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB schützt die Befriedigungsinteressen der Gesamtheit der Gläubiger.

2. Für den Straftatbestand des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB hat der BGH die Schutzgesetzeigenschaft explizit bejaht. Aufgrund der gleichlaufenden Schutzrichtung der Normen gilt daher für § 283d StGB nichts anderes.

 

Untreue bei Kreditvergabe

BGH 2021

Bestehen keine detaillierten Vorgaben für die Kreditvergabe oder sind sie gewahrt, ist – entsprechend den gesellschaftsrechtlichen Haftungsregelungen – eine Pflichtverletzung eines Vorstandsmitgliedes einer Bank bei der Kreditvergabe grundsätzlich nur zu bejahen, wenn sich bei einer Gesamtschau aller relevanten Umstände das Handeln des Vorstandsmitglieds als unvertretbar und damit der Leitungsfehler als evident darstellt.

1. Vorstandsmitglieder einer Sparkasse haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Wenn dies dem Sparkassengesetz eines Landes nicht ausdrücklich zu entnehmen ist, findet hierzu die Vorschrift des § 93 AktG analoge Anwendung.

2. Nimmt der iSd § 266 Abs. 1 StGB Vermögensbetreuungspflichtige unternehmerische Führungs- und Gestaltungsaufgaben wahr, ist ihm regelmäßig ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum eröffnet. Der Spielraum wird erst dann überschritten, wenn die Bereitschaft, unternehmerische Risiken einzugehen, in unverantwortlicher Weise überspannt wird oder das Verhalten des Vermögensbetreuungspflichtigen aus anderen Gründen als pflichtwidrig gelten muss. Dieser Verstoß gegen gesellschaftsrechtliche Pflichten begründet eine Pflichtwidrigkeit gem. § 266 Abs. 1 StGB.

4. Zu den Sorgfaltspflichten von Vorstandsmitgliedern einer Sparkasse und Bankmitgliedern bei einer Kreditvergabe.

 

Folgeverträge nach Ausgliederung eines kommunalen Krankenhausbetriebes auf eine Eigengesellschaft – Untreueprüfung

BGH 2020

1. Das Sparsamkeitsgebot stellt ein allgemeines Prinzip der Haushaltsführung für den gesamten öffentlichen Bereich dar, das von allen Trägern hoheitlicher Gewalt unabhängig davon zu beachten ist, auf welcher Grundlage sie tätig werden.

2. Nimmt der iSd § 266 Abs. 1 StGB Vermögensbetreuungspflichtige unternehmerische Führungs- und Gestaltungsaufgaben wahr, ist ihm regelmäßig ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum eröffnet. Der Spielraum wird erst dann überschritten, wenn die Bereitschaft, unternehmerische Risiken einzugehen, in unverantwortlicher Weise überspannt wird oder das Verhalten des Vermögensbetreuungspflichtigen aus anderen Gründen als pflichtwidrig gelten muss. Dieser Verstoß gegen gesellschaftsrechtliche Pflichten begründet eine Pflichtwidrigkeit gem. § 266 Abs. 1 StGB.

3. Eine iSd § 266 Abs. 1 StGB pflichtwidrige Verletzung des Sparsamkeitsgebots liegt regelmäßig erst dann vor, wenn eine sachlich nicht mehr zu rechtfertigende und damit - ersichtlich - unangemessene Gegenleistung gewährt wird.

 

Fax-Zuschrift, Coronabedingte Auftragsrückgang, Versicherungs-Aktiengesellschaft, Gebührenkonto der Kanzlei, Rückforderungsstreit, Schmerzensgeldforderung, Zwangsvollstreckung, Einrede der Verjährung, Untreue

AGH Nordrhein-Westfalen 2020

 

Personenbezogene Daten, Recht der Mitgliedstaaten, Luftfahrtunternehmen, Verarbeitung personenbezogener Daten, Angemessenheitsbeschluss, Richtlinienanwendung, Zentralstelle, Drittstaat, Übermittlungspflicht, Übermittlung von Daten, Verwaltungsstreitverfahren, DS-GVO, Datenschutzbeauftragter, Angemessenes Datenschutzniveau, Technische und organisatorische Maßnahmen, Drittland, Automatisierte Verarbeitung, Schwerkriminalität, Europäischer Gerichtshof, Unbegleiteter Minderjähriger

VG Wiesbaden 2020

 

Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung u.a. bzw. Geldstrafe wegen Untreue

LG Potsdam 2020

 

Unbegründeter Anspruch wegen Prospektfehlerhaftung und vermeintlichen Kapitalanlagebetruges aufgrund der Beteiligung an Erdöl- und Erdgasförderrechten sowie dazugehöriger Produktionsstätten in den USA

OLG Hamburg 2020

1. Aus Prospekthaftung im weiteren Sinne haftet nur derjenige, der Vertragspartner des Anlegers geworden ist oder hätte werden sollen. Ausnahmsweise kann daneben der für den Vertragspartner auftretende Vertreter, Vermittler oder Sachverwalter in Anspruch genommen werden, wenn er in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat oder wenn er ein mittelbares, eigenes wirtschaftliches Interesse am Abschluss des Geschäfts hat.

2. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung hat ein Anlagevermittler oder ein Anlageberater den Erwerber einer von ihm vermittelten Anlage unaufgefordert über Vertriebsprovisionen aufzuklären, wenn diese 15% des von den Anlegern einzubringenden Kapitals überschreiten. Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass Vertriebsprovisionen solchen Umfangs Rückschlüsse auf eine geringere Werthaltigkeit und Rentabilität der Kapitalanlage eröffnen und dies wiederum einen für die Anlageentscheidung derart bedeutsamen Umstand darstellt, dass der Anlageinteressent hierüber informiert werden muss.

3. § 264a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 StGB ist nur anwendbar, wenn sich die Tat auf die dort genannten Kapitalanlagen bezieht. Der Begriff des Bezugsrechts wird in den Materialien allein negativ umschrieben: Nach der amtlichen Begründung stellen Bezugsrechte jedenfalls keine Wertpapiere oder Anteile dar, sollen diesen aber gleichzustellen sein.

 

Auskunfts- und Schadensersatzansprüche wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße

LAG Düsseldorf 2020

1. Ein Arbeitgeber, der davon erfährt, dass sein Arbeitnehmer versucht hat, einzelne Kunden abzuwerben, kann eine auf Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Schadensersatz gerichtete Stufenklage erheben, auch wenn er noch keine Kenntnis hat, ob und - wenn ja - mit welchen Kunden in welchem Umfang Verträge vermittelt oder abgeschlossen wurden.

2. Die dreimonatige Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB beginnt bereits dann zu laufen, wenn der Arbeitgeber generell um die Vornahme verbotener Geschäfte, also dem "Geschäftemachten" für einen Wettbewerber oder dem Unterhalten eines eigenen Konkurrenzbetriebs durch den Arbeitnehmer, weiß.

 

Bestechlichkeit eines leitenden Sparkassenmitarbeiters

BGH 2019

1. Sparkassen nach dem NSpG sind „sonstige Stellen“ i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB.

2. Wer bei einer Sparkasse lediglich mit der Abwicklung notleidend gewordener Kredite befasst ist, nimmt keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr.

3. Steuern sind keine Aufwendungen i.S.d. § 73d StGB für das Erlangen des Tatertrages.

 

Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Bestechung im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses und Steuerhinterziehung

LG Verden 2019

 

Schadensersatz, Zwangsvollstreckung, Unzulässigkeit, Auskunft, Gesellschafterversammlung

LG Leipzig 2019

 

Bewertung eines Swaps

BGH 2019

1. Ein Nachteil iSv § 266 Abs. 1 StGB kann als sog. Gefährdungsschaden auch darin liegen, dass das Vermögen des Opfers aufgrund der bereits durch die Tathandlung begründeten Gefahr des späteren endgültigen Vermögensabflusses in einem Maße konkret beeinträchtigt wird, dass dies schon zu diesem Zeitpunkt eine faktische Vermögensminderung begründet.

2. Jedoch darf dann die Verlustwahrscheinlichkeit nicht so diffus sein oder sich in so niedrigen Bereichen bewegen, dass der Eintritt eines realen Schadens letztlich nicht belegbar bleibt. Voraussetzung ist vielmehr, dass unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls der Eintritt eines Schadens so naheliegend erscheint, dass der Vermögenswert aufgrund der Verlustgefahr bereits gemindert ist. Unter diesen Voraussetzungen kann bereits in dem Abschluss wirtschaftlich nachteiliger Verträge eine vermögensnachteilsgleiche Vermögensgefährdung liegen.

3. Da der Vermögensnachteil ein selbstständiges, neben der Voraussetzung der Pflichtverletzung stehendes Tatbestandsmerkmal darstellt, ist er - von einfach gelagerten und eindeutigen Fällen abgesehen - eigenständig zu ermitteln, anhand üblicher Maßstäbe des Wirtschaftslebens zu konkretisieren und zu beziffern.

5. Ein Vermögensnachteil kann dabei einerseits dann vorliegen, wenn die seitens des Vermögensinhabers eingeräumte Gewinnmarge marktunüblich ist und daher den Wert des Vertragsschlusses übersteigt, und andererseits, wenn der Wert des abgeschlossenen Finanzderivats hinter dem Wert der dadurch abgelösten Zahlungspflicht zurückbleibt. Für das Vorliegen eines Vermögensnachteils im erstgenannten Sinn reicht es nicht aus, dass die Bank überhaupt eine Gewinnmarge vereinnahmt; vielmehr muss diese gemessen am üblichen Marktpreis überhöht sein. Die Marktüblichkeit bestimmt sich nach den konkreten zeitlichen und örtlichen Verhältnissen und nach der jeweiligen Handels- und Umsatzstufe.

 

Darlehensvertrag, Bewilligung, Art und Weise, Schadensersatz, unternehmerische Entscheidung, Vorhaben, wirtschaftliches Interesse, Patent

LG Duisburg 2019

 

Beweisverwertungsverbot bei Unzulässigkeit der Datenerhebung durch den Arbeitgeber mittels offener Videoüberwachung

BAG 2019

1. Sofern die Datenerhebung und -verwertung durch den Arbeitgeber nach den Bestimmungen des BDSG aF erfolgen durfte, kommt ein Beweisverwertungsverbot nicht in Betracht. Ist dies nicht der Fall, muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Verwertung der so gewonnenen Beweismittel durch das Gericht im Einzelfall einen Grundrechtsverstoß darstellt.

2. Ein Beweisverwertungsverbot wegen eines ungerechtfertigten Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers umfasst nicht nur das unrechtmäßig erlangte Beweismittel selbst, etwa die Inaugenscheinnahme von Videoaufzeichnungen, sondern auch dessen mittelbare Verwertung wie die Vernehmung eines Zeugen über den Inhalt des Bildmaterials.

3. Weniger intensiv in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers eingreifende Datenerhebungen können nach § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG aF ohne Vorliegen eines durch Tatsachen begründeten Anfangsverdachts zulässig sein, vor allem bei nach abstrakten Kriterien durchgeführten, keinen Arbeitnehmer besonders unter Verdacht stellenden offenen Überwachungsmaßnahmen, die der Verhinderung von Pflichtverletzungen dienen sollen. Solche präventiven Maßnahmen können sich schon aufgrund des Vorliegens einer abstrakten Gefahr als verhältnismäßig erweisen, wenn sie keinen solchen psychischen Anpassungs- und Leistungsdruck erzeugen, dass die Betroffenen bei objektiver Betrachtung in ihrer Freiheit, ihr Handeln aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu gestalten, wesentlich gehemmt sind.

 

Tätigkeit als Geschäftsführer

LG München II 2019

Die Wirksamkeit der Vollmacht und seiner namens der Partei vorgenommenen Rechtshandlungen ist jedenfalls abstrakt und unabhängig von Zustandekommen und Wirksamkeit eines Anwaltsvertrages.

 

Ersatzpflicht eines Geschäftsführers bei Untreuehandlung und Verjährung

OLG Brandenburg 2019

1. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO verlangt die bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs sowie einen bestimmten Antrag. Das gilt auch für eine verjährungshemmende Feststellungsklage, denn mit diesen Angaben wird der Streitgegenstand abgegrenzt. Der Kläger muss deshalb das Rechtsverhältnis, dessen Bestehen oder Nichtbestehen festgestellt werden soll, so genau bezeichnen, dass über dessen Identität und damit über den Umfang der Rechtskraft des begehrten Feststellungsanspruchs keinerlei Ungewissheit herrschen. Dabei kann die Bezeichnung zur Konkretisierung des Streitgegenstandes auch im Sachvortrag erfolgen.

2. Bei der Frage, ob eine Klagezustellung „demnächst“ im Sinne von § 167 ZPO erfolgt ist, können dem Kläger Versäumnisse deshalb nur insoweit zugerechnet werden, wie sich feststellen lässt, dass die geforderte Handlung den Verfahrensgang verkürzt hätte. Einer Partei sind solche Verzögerungen zuzurechnen, die sie oder ihr Prozessbevollmächtigter bei sachgerechter Prozessführung hätten vermeiden können. Dies trifft in der Regel auf Mängel der Klageschrift zu, so u.a. die Angabe einer falschen oder unzureichenden Anschrift des Beklagten, soweit nicht der Kläger auf die Richtigkeit der in der Klageschrift genannten Anschrift vertrauen konnte.

3. Soweit eine Gesellschaft gegen ihren Geschäftsführer Forderungen ihrer Tochtergesellschaften aus abgetretenem Recht verfolgt, ist ein Beschluss § 46 Nr. 8 Alt. 1 GmbHG nicht erforderlich, weil es sich nicht um Ersatzansprüche aus der Gründung der Klägerin oder der Geschäftsführung handelt.

 

Annahme der internationalen Zuständigkeit des Familiengerichts

OLG Nürnberg 2018

1. Die Annahme der internationalen Zuständigkeit des Familiengerichts in einer sonstigen Familienstreitsache gemäß §§ 105, 267 FamFG scheidet aus, wenn die internationale Zuständigkeit für den Verfahrensgegenstand europarechtlich, z. B. mit der Brüssel Ia-VO, geregelt ist.

2. Trifft ein Ehegatte nach erfolgter Trennung unter Missbrauch einer ihm früher erteilten Vollmacht eine Verfügung über ein Bankkonto des anderen Ehegatten, richtet sich ein hieraus entstehender Anspruch aus unerlaubter Handlung nach deutschem Recht, wenn das Konto, über welches verfügt wurde, bei einer deutschen Bank mit Sitz in Deutschland geführt wurde und die Überweisung zugunsten eines Kontos einer deutschen Bank mit Sitz in Deutschland erfolgte. Dies gilt auch dann, wenn die Ehegatten zum Zeitpunkt des Schadenseintrittes ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich hatten, sich die allgemeinen Wirkungen der Ehe aber nach deutschem Recht richteten, weil beide Ehegatten deutsche Staatsangehörige waren, Art. 4 Rom II-Verordnung, Art. 14 Abs. 1 EGBGB.

3. Zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Schadensersatz für ein von dem anderen Ehegatten unter Missbrauch einer vor der Trennung erteilten Vollmacht „abgeräumtes“ Bankkonto.

 

Prüfung der Erfolgsaussichten im Klagezulassungsverfahren nach § 148 AktG

OLG Köln 2018

1. Im Klagezulassungsverfahren nach § 148 AktG ist eine Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage vorzunehmen, deren Zulassung begehrt wird, für die § 148 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AktG den Maßstab bestimmt.

2. Die Befugnisse des Vorstands einer AG werden nicht durch den tatsächlichen Geschäftszweig, sondern durch den statutarischen Unternehmensgegenstand bestimmt.

3. Eine Klage, die das Eintrittsrecht nach § 88 Abs. 2 S. 2 AktG zum Gegenstand haben soll, kann nicht im Rahmen von § 148 AktG zugelassen werden.

 

Untreue durch Abschluss von Swap-Geschäften

BGH 2018

1. Der Maßstab der untreuerelevanten Sorgfaltspflicht, den ein kommunaler Entscheidungsträger bei Abschluss von Finanzgeschäften zu beachten hat, konkretisiert sich unter anderem durch das für Gemeinden geltende Spekulationsverbot, das sich als Teilaspekt des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit darstellt.

2. Ein Finanzgeschäft einer Kommune muss einen sachlichen und zeitlichen Bezug zu einem konkret vorhandenen oder aktuell neu abgeschlossenen Kreditvertrag dergestalt aufweisen, dass das mit dem Grundgeschäft verbundene Risiko durch das Finanzgeschäft in einer angemessenen Weise abgesichert oder optimiert wird.

3. Ein Nachteil im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB kann als sog. Gefährdungsschaden auch darin liegen, dass das Vermögen des Geschädigten aufgrund der bereits durch die Tathandlung begründeten Gefahr des späteren endgültigen Vermögensabflusses in einem Maße konkret beeinträchtigt wird, dass dies schon zu diesem Zeitpunkt eine faktische Vermögensminderung begründet.

 

Untreue eines GmbH-Geschäftsführers - Erhöhung der Vergütung für einen externen Dienstleister aus bloßer Gefälligkeit, Verstöße gegen das BetrVG

BGH 2018

1. Ein durch den Untreuetatbestand strafbewehrter Grundsatz, wonach Vergütungserhöhungen durch den Sparsamkeitsgrundsatz gehindert sind, wenn der Betreffende auch zu den ursprünglichen Bedingungen seine Leistungen zu erbringen hat, existiert nicht. Das Sparsamkeitsgebot bildet lediglich den äußeren Begrenzungsrahmen des dem Unternehmer bei seinen Entscheidungen eingeräumten weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraums. Seine Entscheidungen haben sich allerdings ausschließlich am Unternehmenswohl zu orientieren. Eine pflichtwidrige Verletzung des Sparsamkeitsgebots liegt regelmäßig erst vor, wenn eine sachlich nicht gerechtfertigte und damit unangemessene Gegenleistung gewährt wird.

2. Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz stellen für sich genommen keine Pflichtverletzung iSd § 266 Abs. 1 StGB dar, weil dessen Vorschriften lediglich dem Schutz des Betriebsrats und damit der Beschäftigten dienen und keinen vermögensschützenden Charakter haben. Etwas anderes gilt, wenn es - etwa aus der GmbH-Satzung oder dem „Public Corporate Governance Kodex“ - dem Geschäftsführer untersagt ist, dem Betriebsratsvorsitzenden Zahlungen zu gewähren, die er nach den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes nicht beanspruchen konnte.

 

Verjährung von Organhaftungsansprüchen

OLG München 2018

1. Die materielle Rechtskraft eines Prozessurteils besagt nur, dass die Klage mit dem damals anhängigen Streitgegenstand unter den damals gegebenen prozessualen Umständen mindestens aus dem in den Entscheidungsgründen genannten Grund unzulässig war und ist. Eine neue Klage über denselben Streitgegenstand kann also nur dann als zulässig behandelt werden, wenn sich die prozessualen Umstände in dem fraglichen Punkt gegenüber dem Vorprozess geändert haben, d.h. die materielle Rechtskraft bewirkt lediglich eine Sperre für die Wiederholung einer Klage, die auf denselben Streitgegenstand gerichtet ist und die denselben prozessualen Mangel aufweist, der zur Klageabweisung führte.

2. Ansprüche nach § 93 Abs. 3 Nr. 1 iVm § 57 AktG sowie Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Anstellungsvertrags nach § 280 BGB verjähren in der Frist des § 93 Abs. 6 AktG. Diese beginnt gemäß § 200 BGB mit Entstehen des Anspruchs. Auf die Kenntnis der Gesellschafter oder der Gesellschaft von den anspruchsbegründenden Tatsachen kommt es nicht an.

3. Der Tatbestand der Untreue nach § 266 StGB setzt einen Vermögensschaden desjenigen voraus, dessen Vermögensinteressen der Täter zu betreuen hat. Erforderlich ist, dass durch die Tathandlung eine Minderung des Vermögens eintritt, die nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung durch einen Vergleich des Vermögensstandes vor und nach der Tat unter lebensnaher wirtschaftlicher Betrachtungsweise festzustellen ist. Ein Nachteil liegt deshalb nicht vor, wenn durch die Handlung zugleich ein den Verlust aufwiegender Vermögenszuwachs begründet wird.

 

Unzulässige Berufung bei zweitinstanzlichem Wechsel von Einzug fremder Forderung zu abgetretener eigener Forderung

OLG München 2017

1. Macht der Kläger in zweiter Instanz nicht mehr ein fremdes Recht in Prozessstandschaft gelten, sondern ausschließlich ein ihm aufgrund Abtretung zustehendes eigenes Recht, ist seine Berufung unzulässig, weil er den in erster Instanz erhobenen Klageanspruch nicht wenigstens teilweise weiterverfolgt, sondern lediglich im Wege der Klageerweiterung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt.

2. Bei einem Anspruch aus eigenem und einem Anspruch aus fremden Recht handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände, auch wenn ein einheitliches Klageziel vorliegt.

3. Bei der Auslegung eines Antrags kann ein Wille, für den sich keine Anhaltspunkte im prozessualen Vortrag finden und der daher weder für das Gericht noch für den Gegner erkennbar war, nicht berücksichtigt werden.

 

Keine Rückzahlungsansprüche einer Gesellschaft wegen von ihrem Prokuristen veranlasster Überweisungen

LG München I 2017

Führt ein Prokurist mit Wissen des Geschäftsführers die Geschäfte einer Gesellschaft allein, steht der Gesellschaft für von ihm veranlasste Überweisungen auch dann kein Rückforderungs- bzw. Erstattungsanspruch zu, wenn die Überweisungen auf das Privatkonto des Prokuristen oder an ein Unternehmen, dessen Geschäftsführer er ist, erfolgt sind.

 

Beweisverwertungsverbot, Widerklageforderung, Schadensschätzung, Drei-Monats-Zeitraum, Entscheidungen des Arbeitsgerichtes, Arbeitsgerichtsverfahren, Videoüberwachung, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Bdsg, Videoaufzeichnung, Arbeitsverhältnis, Wareneinkauf, Warenverkauf, Warenbestand, Arbeitnehmerüberwachung, Beweismittel, Berufungsverfahren, Aufrechnung, Ersatzforderung, Ladenlokal

LAG Hamm 2017

1. Nach § 6 b Abs. 5 BDSG sind die Daten einer offenen Videoüberwachung zur Wahrnehmung des Hausrechts und zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke in einem öffentlich zugänglichen Ladenlokal unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

2. Mit dieser Vorschrift ist es nicht vereinbar, wenn ein Ladeninhaber nach Ablauf eines Dreimonatszeitraums die betriebswirtschaftlichen Zahlen auswertet und wegen dabei zutage getretener Auffälligkeiten ab dem 15. des Folgemonats die Videoaufzeichnungen des abgelaufenen Dreimonatszeitraums auswertet, welche lückenloses Bildmaterial zu sämtlichen Kassiervorgängen der zurückliegenden Arbeitswochen enthalten.

3. Wegen der Intensität der Persönlichkeitsrechtsverletzung durch den Verstoß gegen den Datenschutz besteht ein Beweisverwertungsverbot. Die fraglichen Videokonsequenzen dürfen nicht zum Nachweis der Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches verwandt werden.

 

Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, Anfechtungsmöglichkeit, Vorläufiger Sachwalter, Sicherungsmaßnahmen, Zustimmungsvorbehalt, Haftungsrisiko, Insolvenzgericht

AG Hamburg 2017

1. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin über ihr Vermögen kann zum Schutz der künftigen Insolvenzmasse und zur Durchsetzung des im Insolvenzgeldzeitraum bestehenden Vorrangs der insolvenzrechtlichen Pflicht zur Masseerhaltung gegenüber der Pflicht zur Abführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung durch Beschluss des Insolvenzgerichts gemäß §§ 270a, 21 Abs. 1 S. 1 InsO dahingehend eingeschränkt werden, dass die Schuldnerin Zahlungen auf Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung im Sinne von § 266a StGB nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters leisten darf.

2. Voraussetzung für eine solche Sicherungsmaßnahme ist, dass sie im Einzelfall geeignet und erforderlich ist, um die künftige Insolvenzmasse vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

3. Die Sicherungsmaßnahme ist jedenfalls dann erforderlich, wenn die Geschäftsführung andernfalls aufgrund der bestehenden Pflichtenkollision zur Reduzierung eigener Haftungsrisiken gezwungen ist, den in der Praxis üblichen Weg der Zahlung und späteren Anfechtung zu wählen und die Zahlung und spätere Anfechtung die Liquidität der Gesellschaft unverhältnismäßig belasten würde oder eine spätere Anfechtung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hätte.

 

Wirksame Gerichtsstandvereinbarung aus einem Darlehensvertrag - Bestimmung der internationalen Zuständigkeit nach Auslegung

OLG München 2017

1. Für eine Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 23 des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 30.10.2007 , die zu einer Aufspaltung der internationalen Zuständigkeit nach Anspruchsgrundlagen führen würde, bedarf es besonderer Anhaltspunkte.

2. In einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann sich die internationale Zuständigkeit eines Gerichts außer aus den im LugÜ II vorgesehenen Gerichtsständen der Hauptsache auch aus nationalem Zuständigkeitsrecht ergeben. In diesem Fall wird die nationale Kompetenznorm jedoch insoweit durch eine autonom zu bestimmende europarechtliche Schranke bestimmt, als bei der Anordnung sichernder Maßnahmen zwischen dem Gegenstand der beantragten Maßnahme und der gebietsbezogenen Zuständigkeit des nationalen Gerichts eine reale Verknüpfung dergestalt bestehen muss, dass die Sicherungsanordnung Vermögensgegenstände betreffen muss, die sich im Zuständigkeitsbereich des angerufenen Gerichts befinden oder befinden müssten.

3. Welcher Rechtsstreit von einer Gerichtsstandsvereinbarung erfasst wird, hängt vom Willen der Parteien ab, den das angerufene Gericht unter Auslegung der Vereinbarung zu ermitteln hat.

5. Der Begriff der "unerlaubten Handlung" iSd Art. 5 Nr. 3 LugÜ-II umfasst alle auf eine Schadenshaftung des Beklagten zielenden Klagen, die nicht an einen Vertrag iSd Art. 5 Nr. 1 LugÜ-II anknüpfen.

 

Vergütungsantrag, Vorläufiges Insolvenzverfahren, Vorläufiger Insolvenzverwalter, Eröffnetes Insolvenzverfahren, Im Insolvenzverfahren, Vorheriges Insolvenzverfahren, Gläubigerausschussmitglied, Vorläufiger Gläubigerausschuss, Selbstleseverfahren, Schwacher Insolvenzverwalter, Zustimmung des Insolvenzverwalters, Vergütung des Insolvenzverwalters, Starker Insolvenzverwalter, Insolvenzverwaltervergütung, Schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter, Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Insolvenzschuldner, Zuständigkeit des Rechtspflegers, Vorläufige Insolvenzverwaltung, Betriebsfortführung

LG Aurich 2017

1. Ein „schwacher“ vorläufiger Insolvenzverwalter, der zwar selber nicht Verträge zu Lasten der Masse schließen kann, aber durch die Übertragung ihn betreffender Auf-gaben auf Dritte tatsächlich entlastet wird, hat eine solche Delegation in seinem Vergütungsantrag mitzuteilen. Macht der Insolvenzverwalter einen Erhöhungstatbestand geltend, hat er – unabhängig von einem Auftragsverhältnis zu Dritten und dem Um-stand, ob insoweit eine originäre Tätigkeit des Insolvenzverwalters betroffen ist – die Tätigkeit Dritter mitzuteilen, sofern durch diese wiederum die im Vergütungsantrag in Ansatz gebrachte Erschwernis gemindert wurde.

2. Dem Insolvenzverwalter kommt im Zusammenhang mit der Beantragung bzw. Festsetzung seiner eigenen Vergütung keine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Untreuetatbestandes zu.

 

Untreue, Fondsgesellschaften, liquide Mittel, Rückkaufswert, Wohnhaus, Fonds

LG Frankfurt a. M. 2017

 

Offenlegungspflicht, Sofortige Beschwerde, Gesellschaftsvermögen, Publizitätsvorschrift, Gesellschaftsvertrag, Dienstvertrag, Kosten des Beschwerdeverfahrens

LG Ravensburg 2017

 

Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung

ArbG Würzburg 2016

1. Die für den Verjährungsbeginn maßgebliche grob fahrlässige Unkenntnis i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr.2 BGB setzt eine persönliche, schwere Obliegenheitsverletzung des Gläubigers voraus.

2. Aus dem Merkmal der Persönlichkeit ergibt sich, dass die Merkmale in der Person des gesetzlichen oder vertraglich bestimmten Vertreters des Gläubigers auftreten müssen. Hierbei sind die einzelnen Umstände im Rahmen einer Kenntnisnahmemöglichkeit ebenso zu berücksichtigen, wie die persönliche und berufliche Erfahrung des Vertreters.

3. Der Umfang der möglichen Verletzung einer Prüfungspflicht ist daher nach der Intensität der sich für die Person des Vertreters aufdrängenden Anzeichen eines Anspruch des Vertretenen zu bemessen.

 

Verjährungshemmung durch Güteantrag im Zusammenhang mit den Kapitalanlagefällen bei Inanspruchnahme von Wirtschaftsprüfern

LG Göttingen 2016

1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Individualisierung betreffend den Anspruch in einem zur Verjährungshemmung geeigneten Güteantrag in Anlageberatungsfällen ist auch auf Fälle der deliktsrechtlichen Inanspruchnahme von Wirtschaftsprüfern wegen Beihilfe zur Anlegertäuschung übertragbar.

2. Insbesondere sind die vom Bundesgerichtshof zur Bezeich-nung des Verfahrensziels aufgestellten Individualisierungserfordernisse auch unabhängig davon von Bedeutung, ob vertragliche oder deliktische Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

Betrugstatbestand und Zwangsversteigerungsverfahren

BGH 2016

1. Es liegt eine Untreuehandlung des geschäftsführenden Vorstands einer Genossenschaft vor, wenn dieser entgegen der Satzung ohne Abstimmung mit anderen Vorstandsmitgliedern und ohne Zustimmung des Aufsichtsrats ein im Außenverhältnis wirksames Darlehen vereinbart und die Auszahlung veranlasst hat, obwohl die Darlehensgewährung nicht zu den im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs anfallenden Entscheidungen gehörte, die er entsprechend dem Inhalt seines Dienstvertrages allein treffen durfte.

2. Der die Zwangsversteigerung leitende Rechtspfleger unterliegt regelmäßig keiner Fehlvorstellung über die Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit des Bieters.

3. Findet die Kommunikation zwischen dem Angeklagten und dem Erklärungsempfänger im Rahmen eines rechtlich geregelten Verfahrens statt, so wird der Inhalt einer in diesem Zusammenhang abgegebenen Erklärung und die auf ihr möglicherweise beruhende Vorstellung beim Adressaten maßgeblich durch die diesem Verfahren zu Grunde liegenden Vorschriften geprägt.

 

Mangel, Schadensersatzforderung, gesetzliches Wettbewerbsverbot, Wettbewerbsverbot, Konkurrenz, Handelsgewerbe

LAG Berlin-Brandenburg 2016

 

Schadensersatz, Verkaufserlöse für Flugtickets, Agenturvertrag, Vermögensbetreuungspflicht, Forderung, Prozessstandschaft, Gerichtsstand, Bindungswirkung, im eigenen Namen

LG Frankfurt a. M. 2016

 

Hauptverfahren, Nichteröffnung, Untreue, Pflichtwidrigkeit, Schadensermittlung, Schadensumfang, Steuerhinterziehung, Immobilienfonds

OLG Köln 2016

 

Auslegung einer Klausel über den Verfall "vertraglicher Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" in einem Formulararbeitsvertrag

BAG 2016

1. Für einen Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen seinen früheren Arbeitnehmer wegen entgangener Provisionen aus einem Handelsvertretervertrag, den der Prinzipal wegen eines Fehlverhaltens auch des Arbeitnehmers aus wichtigem Grund gekündigt hat, fehlt es an der Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden, wenn der Prinzipal den Handelsvertretervertrag bereits wegen eines eigenen Fehlverhaltens des Arbeitgebers außerordentlich fristlos gekündigt hätte.

2. Einem im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen den Parteien des Handelsvertretersvertrags um die Wirksamkeit der vom Prinzipal ausgesprochenen fristlosen Kündigung geschlossenen Prozessvergleich, nach dessen Inhalt das Fehlverhalten des früheren Arbeitnehmers des Handelsvetreters Grund für die Beendigung des Handelsvertretervertrags ist, kommt im Schadensersatzprozess des Arbeitgebers gegen seinen früheren Arbeitnehmer - vorbehaltlich dessen Beitritts zum Vergleich oder den Wirkungen einer Streitverkündung - keine Bindungswirkung zu.

 

Trennungsprinzip im Rahmen der Rechtsschutzversicherung

LG Düsseldorf 2016

1. Das Trennungsprinzip, wonach die Prüfung der Haftpflichtfrage grundsätzlich dem Haftungsprozess vorbehalten ist, gilt im Rahmen der Rechtsschutzversicherung nicht. Daher greift auch das daraus abgeleitete Diktum, dass in Fällen der Voraussetzungsidentität die Tatsachenfeststellungen aus dem Haftpflichtprozess auch für den Deckungsprozess bindend sind, für die Rechtsschutzversicherung nicht. Dies folgt daraus, dass Rechtsschutz nach den ARB auf Grund einer Risikoprognose zu gewähren ist und zwar unabhängig davon, wie der von dem Versicherungsnehmer geführte Prozess für ihn endet.

2. Ein eventueller Prozessverlust des Versicherungsnehmers kann die bereits entstandene Leistungspflicht unter den Voraussetzungen, dass die Wahrnehmung berechtigter rechtlicher Interessen hinreichend Erfolg versprechend und nicht mutwillig erschien, nicht zum Erlöschen bringen. Allerdings können die in dem Hauptsacheverfahren getroffenen Feststellungen insoweit im Deckungsprozess Berücksichtigung finden, als daraus zB eine erhöhte Darlegungslast für den Versicherungsnehmer folgen kann.

 

Italien, Erstattung, Beweislast, Abrechnung, Reparaturkosten, Urlaub, Zahlung

ArbG Iserlohn 2016

 

Anlageberater, Anlageberatung, Anlageentscheidung, Anlagenvermittler, Aufklärungspflichtverletzung, Bank, Beratungsvertrag, Bestandsprovision, Einrede der Verjährung, Festpreisgeschäft, Fonds, Immobilienfonds, Kapitalanlage, Kommissionsgeschäft, Parteianhörung, positive Kenntnis, Prospekt, Rückvergütung, Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Verjährungsbeginn, Verjährungsfrist, Widerruf

LG Hamburg 2016

 

Rechtsanwaltskanzlei, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Éröffnung des Insolvenzverfahrens, Barabhebung, Fremdgeldkonto für Mandantengelder, Schadensersatz, Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht, gesellschaftsrechtliche Durchsetzungssperre

LG Krefeld 2016

 

Voraussetzungen eines Kapitalanlagebetrugs

OLG Hamm 2016

1. Irreführende Angaben reichen zwar für die Annahme einer zivilrechtlichen Prospekthaftung aus, nicht aber zur Verwirklichung des objektiven Tatbestands des § 264a Abs. 1 StGB.

2. Eine unrichtige vorteilhafte Angabe iSd § 264a Abs. 1 StGB kann bei der gebotenen Berücksichtigung des Analogieverbots des Art. 103 Abs. 2 GG nur bei Angaben vorliegen, die auch dem Prospekt selbst zu entnehmen sind.

 

Rechtsanwaltschaft, Wortmarke, Markenamt, Eintragung, Aufrechnung, Untreue, Markenanmeldung

AnwGH NRW 2016

1. Gegen einen Rechtsanwalt, der sich bei seiner Berufsausübung durch die zweckwidrige Verwendung von Mandantengeldern einer Untreue schuldig gemacht hat und deswegen rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, können anwaltsgerichtliche Maßnahmen zu verhängen sein , um ihm zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten und das Ansehen der Rechtsanwaltschaft zu wahren. Die Straftat der Untreue ist in besonderem Maße geeignet, Achtung und Vertrauen der Rechtssuchenden in die Arbeit eines Rechtsanwalts zu beeinträchtigen.

 

Anlageberatung, Feststellungsziel, Frist, Güteantrag, Individualisierung des Anspruchs, Insolvenzverfahren, Kapitalanlage, Mitverschulden, Nichtannahmebeschluß, Prospekt, Prospekthaftung, Rechtsanwaltskosten, Revision, Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Verjährungseinrede

LG Göttingen 2016

1. Feststellungsziele sind gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 KapMuG unzulässig, wenn sie Rechtsfragen zum Gegenstand haben, die in einer ganzen Reihe aktueller Entscheidungen des Bundesgerichtshofs bereits behandelt und damit höchstrichterlich geklärt worden sind.

2. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Individualisierung betreffend des Anspruchs in einem zur Verjährungshemmung geeigneten Güteantrag in Anlageberatungsfällen ist auch auf Fälle der deliktsrechtlichen Inanspruchnahme von Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern wegen Beihilfe zur Anlegertäuschung übertragbar.

3. Insbesondere sind die vom Bundesgerichtshof zur Bezeichnung des Verfahrensziels aufgestellten Individualisierungserfordernisse auch unabhängig davon von Bedeutung, ob vertragliche oder deliktische Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

Durchgriffshaftung gegen die Geschäftsführer einer GmbH wegen fehlender bzw. unzureichender Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen

LAG Mecklenburg-Vorpommern 2015

1. Die Durchgriffshaftung nach § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV gegen die Organe einer juristischen Person findet auf die gesetzliche Regelung zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen nach § 8a AltTZG keine Anwendung.

 

Durchgriffshaftung gegen die Geschäftsführer einer GmbH wegen fehlender bzw. unzureichender Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen

LAG Mecklenburg-Vorpommern 2015

1. Die Durchgriffshaftung nach § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV gegen die Organe einer juristischen Person findet auf die gesetzliche Regelung zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen nach § 8a AltTZG keine Anwendung.

 

Durchgriffshaftung gegen die Geschäftsführer einer GmbH wegen fehlender bzw. unzureichender Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen

LAG Mecklenburg-Vorpommern 2015

1. Die Durchgriffshaftung nach § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV gegen die Organe einer juristischen Person findet auf die gesetzliche Regelung zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen nach § 8a AltTZG keine Anwendung.

 

Durchgriffshaftung gegen die Geschäftsführer einer GmbH wegen fehlender bzw. unzureichender Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen

LAG Mecklenburg-Vorpommern 2015

1. Die Durchgriffshaftung nach § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV gegen die Organe einer juristischen Person findet auf die gesetzliche Regelung zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen nach § 8a AltTZG keine Anwendung.

 

Antragstellung, Anspruch, Bescheid, Einkommensteuerbescheid, Gesellschaft, Gesellschafter, Gesellschaftsvertrag, Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Schutzwirkung zugunsten Dritter, Steuerberatungsvertrag, Verletzung

LG Bielefeld 2015

 

Beratungsvertrag, Anleger, Anlageberatung, Abtretung, Emissionsprospekt, Fonds, Kapitalanlage, Kommanditbeteiligung, Prospekt, Prospektangaben, Prospektinhalt, Prospekthaftung, Schadensersatzanspruch, Schadensersatz

LG Hamburg 2015

 

Durchgriffshaftung gegen die Geschäftsführer einer GmbH wegen fehlender bzw. unzureichender Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen

LAG Mecklenburg-Vorpommern 2015

Die Durchgriffshaftung nach § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV gegen die Organe einer juristischen Person findet auf die gesetzliche Regelung zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen nach § 8a AltTZG keine Anwendung.

 

Anspruch auf Rückzahlung von überhöht ausgezahlten Geschäftsführergehältern

OLG München 2015

1. Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nach § 43 II GmbHG, wenn er für ihn erkennbare pflichtwidrige Gehaltsauszahlungen eines Mitgeschäftsführers an sich selbst nicht verhindert oder unterbindet.

2. Überweist sich ein Geschäftsführer auf Grundlage einer unwirksamen Vereinbarung ein überhöhtes Gehalt, kann ein diesbezüglicher - für das entlastende Organ aufgrund der Rechenschaftslegung samt aller zugänglich gemachter Unterlagen bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt erkennbarer - Schadensersatzanspruch nicht mehr geltend gemacht werden, wenn ihm die Gesellschaft für diesen Zeitraum wirksam Entlastung erteilt hat.

3. Besteht Streit, ob eine Zahlung des Geschäftsführers an sich selbst pflichtgemäß war, muss die Gesellschaft nur darlegen, dass der Geschäftsführer auf einen möglicherweise nicht bestehenden Anspruch geleistet hat, während es Sache des Geschäftsführers ist, darzulegen und ggf. zu beweisen, dass er einen Zahlungsanspruch hatte.

 

Strafbare Zuwendung einer Gesellschaft an Amtsträger einer Stadt, die deren alleinige Aktionärin ist

OLG Düsseldorf 2015

1. Für die Strafbarkeit nach § 333 I StGB bedarf es einer Unrechtsvereinbarung im Sinne eines Gegenseitigkeitsverhältnisses zwischen dem gewährten Vorteil und der Dienstausübung.

2. Ob eine Unrechtsvereinbarung vorliegt, ist Tatfrage und im Wege einer wertenden Gesamtschau aller in Betracht kommenden Indizien zu entscheiden.

3. Das Gegenseitigkeitsverhältnis kann fehlen, wenn in aller Offenheit durch den Vorstand einer Gesellschaft Präsente an Amtsträger derjenigen Stadt übergeben werden, die Alleinaktionärin der fraglichen Gesellschaft ist.

 

Darlehensnehmer, Darlehensvertrag, Darlehen, Fonds, Gesellschaft, Grundbuch, Haftbefehl, Insolvenzverwalter, Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, schuldhafte Pflichtverletzung, Versicherung an Eides statt

LG Köln 2015

 

Angeklagte, Freiheitsstrafe, Gesamtfreiheitsstrafe, Hauptverhandlung, Kaufpreis, Kaufvertrag, Preisangabe, Provision, Provisionsbetrug, Tateinheit, Kunstberatungsunternehmen, Kunstberater, Kunsthändler, Kunstmarkt, Kunstberatung, Kunstsammlung, Vermögensverfall

LG Essen 2015

 

Bankrott, Insolvenzverschleppung, Untreue, Insolvenzverfahren

LG Stuttgart 2015

 

Anleger, Fondsgesellschaft, Genussrecht, Kapitalanlage, Prospekt, Prospektfehler, Prospekthaftung, Schadensersatz

OLG Hamm 2015

 

Geltendmachung, Schadenersatzanspruch, Drittschadensliquidation, Vertrag, Schutzwirkung, Dritter, Zustimmungserklärung, Abtretung

LAG Hessen 2015

 

Schadensersatzanspruch, Verbindlichkeit, Drittschadensliquidation, Vermögensberatung, Notwendigkeit, Befreiungsanspruch, Feststellungsklage, Abtretung, Schutzwirkung

LAG Hessen 2015

 

Durchgriffshaftung gegen die Geschäftsführer einer GmbH wegen fehlender bzw. unzureichender Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen

LAG Mecklenburg-Vorpommern 2015

1. Die Durchgriffshaftung nach § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV gegen die Organe einer juristischen Person findet auf die gesetzliche Regelung zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen nach § 8a AltTZG keine Anwendung.

 

Durchgriffshaftung gegen die Geschäftsführer einer GmbH wegen fehlender bzw. unzureichender Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen;

LAG Mecklenburg-Vorpommern 2015

1. Die Durchgriffshaftung nach § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV gegen die Organe einer juristischen Person findet auf die gesetzliche Regelung zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen nach § 8a AltTZG keine Anwendung.

 

Ansprüche aus einer Stützungserklärung gegen eine Kommune

OLG Frankfurt a.M. 2014

 

Lehrer, Besoldung, Disziplinarverfahren, Dienstenthebung, Mietpreis, Rechtsanwalt, Hauptverhandlung, Einmietbetrug, Unterscheidungselement, Schwelle, Geringwertigkeit, Zugriffsdelikt, Beamter, Augenblickstat, Versuchungssituation, Schulleitung

VG Berlin 2014

 

Einstandspflicht des Versicherers aus einer Prospekthaftpflichtversicherung

LG München I 2014

1. Es kann nicht nur auf die Werbung mit den Abonnentenzahlen im Sinne einer isolierten Betrachtung abgestellt werden; dies würde dem Gesamtkontext des Prospekts nicht gerecht. Vielmehr muss die damalige Strategie der Beklagten berücksichtigt werden, die darauf ausgerichtet war, möglichst viele Abonnenten zu gewinnen bzw. zu halten, selbst wenn diese möglicherweise nur einen sehr geringen Umsatzbeitrag pro Kopf generierten, was auch im Prospekt deutlich wird.

2. Eine Ad hoc-MitteilungiSd § 37c Abs. 1 WpHG ist unwahr, wenn sie inhaltlich unrichtig ist, wenn also die Angaben in der Mitteilung zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen, es sich also um erfundene Informationen, Übertreibungen oder kaufmännische nicht vertretbare Prognosen oder Werturteile handelt. Unvollständig ist eine Ad hoc-Mitteilung, wenn in ihr nicht alle Angaben enthalten sind, die der Emittent nach § 15 Abs. 1 WpHG veröffentlichen müsste, um dem Publikum ein zutreffendes Bild von der publizitätspflichtigen Insiderinformation zu verschaffen; es darf also keine Irreführung des Publikums eintreten.

3. Die Vorschrift des § 15 WpHG als Anknüpfungspunkt der Haftung dient ausschließlich dem Schutz der Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte, aber nicht dem Schutz der Gesellschaft.

 

Rückstellung wegen Schadensersatz gegen Einzelunternehmer der zugleich Mitgeschäftsführer und Gesellschafter der in Anspruch genommenen GmbH ist – Beginn und Hemmung der Außenprüfung; Erörterung des Sach- und Rechtsstands nach § 364a AO

FG München 2014

1. Ist der Mitgeschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH, gegen die eine Stadt Schadenersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung sowie aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266 StGB geltend macht, zugleich einzelunternehmerisch gegenüber der GmbH als Unternehmensberater tätig, scheidet beim Einzelunternehmen eine Rückstellung wegen Schadenersatz aufgrund der drohenden Inanspruchnahme der GmbH als Vertragspartner der Stadt aus, wenn die Stadt zu keiner Zeit einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Einzelunternehmen als Subunternehmer geltend macht und auch nie vorgesehen hat.

2. Eine Rückstellung wegen Schadenersatz beim Einzelunternehmen des Gesellschafter-Geschäftsführers der GmbH lässt sich auch nicht mit dem Hinweis auf eine Durchgriffshaftung erreichen. Eine Durchgriffshaftung tritt ausnahmsweise im Fall einer sog. Vermögensvermischung ein und führt nur beim Gesellschafter-Geschäftsführer zum Wegfall des Haftungsprivilegs gem. § 13 Abs. 2 GmbHG.

3. Eine mehr als sechs Monate währende Unterbrechung der Außenprüfung ist für die Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsverjährung gem. § 171 Abs. 4 S. 2 AO unbeachtlich, wenn sie nicht unmittelbar an den Beginn der Prüfung anschließt.

 

Mittelverwendungskontrolle, kein hinreichender Tatverdacht, Anlegergeld, Fondsgesellschaft, geschlossener Immobilienfonds, Pflichtwidrigkeit, Treuhandkommanditist, Untreuehandlung, geschäftsführender Gesellschafter, mittäterschaftlicher Tatbeitrag

LG Bielefeld 2014

 

Zustimmungspflicht der Hauptversammlung zur Übernahme einer Geldstrafe für Vorstandsmitglieder durch die Gesellschaft

BGH 2014

1. Wenn das Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft durch eine Handlung, die Gegenstand eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens ist, gleichzeitig seine Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt hat, muss die Hauptversammlung einer Übernahme der Geldstrafe, Geldbuße oder Geldauflage durch die Gesellschaft zustimmen.

 

Untreue, Vermögensschaden

OLG Köln 2014

 

Geschäftsführerhaftung, Schadenseratz, Untreue, Zinsschaden, Missbrauchstatbestand, Rechtsgrundlosigkeit, Darlehensrückzahlung, GmbH, Einzahlungsnachweis

OLG Brandenburg 2014

 

Angeklagte, Bank, Betrug, Freiheitsstrafe, Hauptverhandlung, Schadensersatz, Tateinheit, Verkehrsunfall, Verteidiger, Berufsverbot, Strafaussetzung, Bewährung, Parteiverrat

LG Ellwangen 2014

1. Zur Vereinbarkeit eines Berufsverbots mit einer Strafaussetzung zur Bewährung.

 

Schadensersatz, unerlaubte Handlung, EDV-Hardware, Scheinrechnungen, Großkundenrabatt, Betrug, Zeugnisverweigerungsrecht, Steuerhinterziehung, Strafverfolgungshindernis, Schadenswiedergutmachung

OLG Düsseldorf 2014

 

Untreue durch Abschluss von hochriskanten Derivatgeschäften

LG München II 2014

1. Das Innehaben einer Handlungsvollmacht kann eine Vermögensbetreuungspflicht begründen.

2. Die arbeitsvertragliche Pflicht zur strategischen Planung der Finanzen und hiermit einhergehend zur Bewätligung sämtlicher finanzieller Belange eines Unternehmens kann eine Vermögensbetreuungspflicht begründen.

3. Zur Bestimmung des Vermögensschaden durch Abschluss hochriskanter Derivatgeschäfte.

 

Annahmeverzug, Emissionsprospekt, Fondsgesellschaft, Grundstückseigentümer, Grundstückserwerb, Kapitalanlage, Kaufvertrag, Prospektfehler, Schadensersatz, Verjährungsfrist

LG Dortmund 2014

 

Darlehensvertrag, Fonds, Gesellschaftsvertrag, Insolvenzverfahren, Kaufvertrag, Staatsanwaltschaft, Treuhänderische

LG Dortmund 2014

 

Abtretungserklärung, Anlageentscheidung, Auseinandersetzungsguthaben, Bewilligung, Fondsgesellschaft, Mittelverwendungskontrolleur, Prospektfehler, Treuhandkommanditist, Zug um Zug

OLG Hamm 2014

 

Insolvenzantrag, Zahlungsstockung

OLG Brandenburg 2014

 

Beteiligung, Fonds, GbR, Gesellschaft, Gesellschafter, Immobilienfonds, Kaufpreis, Kaufvertrag, Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Treupflicht, Arrestbefehl

LG Köln 2013

 

außerordentliche Kündigung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kündigungsschutzklage, Straftat, Untreue, Konkurrenztätigkeit, Wettbewerbsverbot

ArbG Kaiserslautern 2013

 

Untreue, Kreditentscheidung, Bankvorstand

LG Arnsberg 2013

1. Zum Untreuevorwurf bei der Kreditentscheidung durch Vorstandsmitglieder eines Kreditinstituts:

2. Eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 266 StGB kann bei der Vergabe von - auch hochriskanter - Folgekredite entfallen, wenn diese Erfolg bei der Sanierung des gesamten Kreditengagements versprechen. Ein Schädigungsvorsatz versteht sich auch unter problematischer Kreditvergabe nicht von selbst.

 

Untreue zum Nachteil von Publikumsgesellschaften – „Hochseeschleppergeschäft“

BGH 2013

1. Der Tatbestand des § 299 I StGB beschränkt den Täterkreis auf Angestellte und Beauftragte eines geschäftlichen Betriebs, so dass die Vorteilsannahme des Betriebsinhabers hinsichtlich seines eigenen Betriebs vom Tatbestand nicht erfasst wird. Da der Tatbestand bereits mit dem Fordern, Sich-versprechen-Lassen oder Annehmen des Vorteils vollendet ist, muss die Stellung als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebs und damit als tauglicher Täter des Sonderdelikts § 299 I StGB im Zeitpunkt der Tathandlung vorliegen.

2. Die Annahme eines Vorteils für in der Vergangenheit liegende Bevorzugungen wird nur dann von § 299 I StGB erfasst, wenn diese Bevorzugungen bereits Gegenstand einer Unrechtsvereinbarung waren, die ihrerseits tatbestandsmäßig im Sinne dieser Norm gewesen ist.

3. In Fällen, in denen verschleierte Schmiergeldzahlungen zu Gunsten der Geschäftsführer durch Erhöhung von Zahlungsverpflichtungen auf eine vertretene Gesellschaft verlagert werden, liegt ein Vermögensnachteil i. S. von § 266 StGB regelmäßig bereits darin, dass der geleisteten Zahlung in Höhe des auf den Preis aufgeschlagenen Betrags, der lediglich der Finanzierung des Schmiergeldes dient,

4. Zur Frage, inwieweit eine Schädigung des Vermögens einer Kommanditgesellschaft zu einem in diesem Sinne tatbestandsmäßigen Vermögensnachteil führt.

 

Abtretung, Annahmeverzug, Emissionsprospekt, Fondsgesellschaft, Gründungsgesellschafter, Immobilienfonds, Prospekthaftung

LG Konstanz 2013

 

Annahmeverzug, Immobilienfonds, Kapitalanlage, Prospekthaftung, Schadensersatz

LG Konstanz 2013

 

Abtretung, Anleger, Annahmeverzug, bedingter Vorsatz, Emissionsprospekt, Fonds, Gründungsgesellschafter, Immobilienfonds, Kommanditist, Kapitalanlage, Prospektfehler, Prospekt, Treuhandverträge, Zug um Zug, unerlaubte Handlung

LG Konstanz 2013

 

Anforderungen an Beihilfe zur Untreue zu Lasten einer GmbH durch kaufmännische Angestellte

BGH 2013

1. Auch durch Zahlungen an den Geschäftsführer tritt im Vermögen einer GmbH nur dann ein Schaden im Sinne von § 266 StGB ein, wenn der Zahlung keine Gegenleistung gegenübersteht und das Vermögen der Gesellschaft durch die Zahlung auch nicht von einer Verbindlichkeit befreit wird.

2. Die für den Geschäftsführer einer GmbH geltenden Anforderungen, nach denen dieser gehalten ist, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens stets zu beobachten und sich bei Anzeichen einer Krise durch Aufstellung eines Vermögensstatus einen Überblick über den Vermögensstand der Gesellschaft zu verschaffen, und die zu dessen Lasten gehende Vermutung der Erkennbarkeit der Insolvenzreife der GmbH können auf eine kaufmännische Angestellte nicht übertragen werden, weil diese nicht Organ der Gesellschaft ist und ihr keine Leitungsbefugnis zukommt.

 

Anleger, Abtretung, Annahmeverzug, Eintragung, Emissionsprospekt, Fonds, Fondsgesellschaft, Immobilienfonds, Kapitalanlage, Prospekthaftung, Prospekt, Zug um Zug

LG Konstanz 2013

 

Rechtsbeugung, Untreue, Insolvenzverfahren

LG Aurich 2013

1. Rechtsbeugung kann in jeder Phase der Leitung und Entscheidung einer Rechtssache begangen werden, so vor allem durch das Unterlassen sachlich gebotener Aufklärung, mithin durch Herbeiführung einer Entscheidung auf unzureichender Tatsachengrundlage, ferner durch die unrichtige Anwendung von Vorschriften und schließlich durch den Missbrauch pflichtgemäßen Ermessens.

2. Wenn der Angeschuldigte einer Rechtsbeugung gem. § 339 StGB nicht hinreichend verdächtig ist, scheidet auch eine Verurteilung wegen Untreue gem. § 266 StGB aus. Denn der Tatbestand der Rechtsbeugung entfaltet eine Sperrwirkung in der Weise, dass ein Richter oder sonstiger Amtsträger wegen anderer, im Zusammenhang mit seiner Entscheidung verwirklichter Delikte nur dann belangt werden kann, wenn er zugleich eine Rechtsbeugung begangen hat.

 

Schadensersatz, Prospekthaftung, Fondsgesellschaft, Treuhandvertrag, Anleger, Fondsprospekt, Vertriebsvertrag, Vertriebsgesellschaft, Aufgebotsverfahren, Werthaltigkeit

LG Konstanz 2013

 

Schadensersatz, Prospekthaftung, Fondsgesellschaft, Treuhandvertrag, Anleger, Fondsprospekt, Vertriebsvertrag, Vertriebsgesellschaft, Aufgebotsverfahren, Werthaltigkeit

LG Konstanz 2013

 

Schadensersatz, Prospekthaftung, Fondsgesellschaft, Treuhandvertrag, Anleger, Fondsprospekt, Vertriebsvertrag, Vertriebsgesellschaft, Aufgebotsverfahren, Werthaltigkeit

LG Konstanz 2013

 

Emissionsprospekt, Fonds, Gesellschafter, Gründungsgesellschafter, Beteiligung, Anleger, alleiniger Gesellschafter, Immobilienfonds, notarieller Urkunde, Prospekt, Prospektfehler, Schadensersatz, Treuhandverträge, Zug um Zug

LG Konstanz 2013

 

Abtretung, Anleger, Annahmeverzug, Eintragung, Emissionsprospekt, Fonds, Fondsgesellschaft, Immobilienfonds, Kapitalanlage, Kosten des Rechtsstreits, Prospekt, Prospekthaftung, Schadensersatz, Zug um Zug, vorsätzlich unerlaubte Handlung, Gesamtschuldner, Gesellschafterkonto, Finanzierungsvertrag, Beitrittserklärung, Treuhandvertrag, Treuhandkonto, Nachfolgefonds, Kommanditist, Gesellschaftsanteil, Fondsprospekt, Rechtsnachfolgerin, Fondsimmobilie, Wucherpreis, Marktwert, Freistellungsanspruch, Deckungszusage

LG Konstanz 2013

 

Schadensersatz, Prospekthaftung, unerlaubte Handlung, Immobilienfond, Kapitalanlage

LG Konstanz 2013

 

Schadensersatz, Prospekthaftung, Säumnis, Fondsgesellschaft, Beteiligung, Immobilienfonds, Anleger, Annahmeverzug, Zug um Zug, Vorsatz, Haupttat, Steuervorteil

LG Konstanz 2013

 

Schadensersatz, Prospekthaftung, unerlaubte Handlung, Immobilienfonds, Kapitalanlage, Treuhandvertrag

LG Konstanz 2013

 

Verjährung, Schadenersatzanspruch, Mittelverwendungskontrolleur, Medienfonds, Prospekthaftung, Beteiligung, Beitrittsentscheidung, Aufklärungspflicht

OLG Frankfurt a.M. 2013

1. Zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen den Mittelverwendungskontrolleur im Zusammenhang mit dem Beitritt zu einem Medienfonds

 

Begründeter Haftungsanspruch wegen eines Zeichnungsschadens nach § 826 BGB unter Verwendung eines sittenwidrigen Leitfadens

OLG München 2013

1. Bei der Anlagevermittlung wurde ein Leitfaden verwendet, der manipulativen Charakter hatte, denn aufgrund der konkreten Angaben wurde ein falsches Bild von der Anlage gezeichnet. Diesreicht für die Annahme von Vorsatzaus, da die Schädigung des Anlegers für möglich gehaltenund billigend in Kauf genommen wurde.

2. Das Verhalten der Beratenden war auch sittenwidrig.Sie hat in dem Interesse, durch möglichst viele Vermittlungen Provisionen zu erwirtschaften, mit dem Leitfaden darauf hingearbeitet, dass Anlageinteressenten in Verkennung der wahren Sachlage und die Risiken unterschätzend dazu gebracht werden, Teile ihres Vermögens in Kapitalanlagen anzulegen, die die im Präsentationsgespräch vorgespiegelten Vorzüge nicht aufweisen, und damit Gefahr laufen, ihr Vermögen zu verlieren.

 

Darlehenserschleichung - Berechnung des Vermögensschadens bei Darlehenshingabe

BGH 2013

1. Im Falle einer "Krediterschleichung" kommt eine Strafbarkeit wegen Betruges nicht in Betracht, sofern der den Kredit genehmigende Bankmitarbeiter weder über den Wert der zur Kreditsicherung bestellten Sicherheit noch über die Kreditwürdigkeit und -willigkeit des Darlehensnehmers getäuscht wurde, sondern mit dem Darlehensnehmer bzw. einem Dritten kollusiv zum Nachteil der Bank zusammengewirkt hat.

2. Für den Gehilfenvorsatz genügt es, dass der Gehilfe die wesentlichen Merkmale der Haupttat, insbesondere deren Unrechts- und Angriffsrichtung, zumindest für möglich hält und billigt, ohne Einzelheiten der Haupttat zu kennen. Eine ausschließlich andere rechtliche Einordnung der Haupttat ist jedoch nur unschädlich, sofern es sich nicht um eine grundsätzlich andere Tat handelt.

3. Ob die Hingabe eines Darlehens einen Vermögensschaden bewirkt, ist durch einen für den Zeitpunkt der Darlehenshingabe anzustellenden Wertvergleich mit dem Rückzahlungsanspruch des Darlehensgläubigers zu ermitteln. Die Werthaltigkeit des Rückzahlungsanspruchs wird dabei durch die Bonität des Schuldners und den Wert der bestellten Sicherheiten bestimmt.

 

Einverständliche Entnahmen aus erzieltem Gewinn bedeuten keinen rechtswidrigen Nachteil für die GmbH

BGH 2013

1. Es ist anerkannt, dass einverständliche Entnahmen bereits erzielter Gewinne und die Zahlung von Gewinnvorschüssen für sich allein noch keinen rechtswidrigen Nachteil für die GmbH bedeuten, und zwar selbst dann nicht, wenn die entnommenen Beträge zu Tarnungszwecken falsch gebucht werden; hat jedoch eine an sich zulässige Gewinnentnahme schädliche Folgen, die über die durch die Entnahme bewirkte Vermögensminderung hinausreichen, kann sie als rechtswidriger Nachteil für die GmbH gewertet werden. Pflichtwidriges Handeln und ein rechtswidriger Nachteil sind anzunehmen, wenn das Stammkapital beeinträchtigt oder die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft in anderer Weise gefährdet wird.

 

Insolvenzverwalter, Insolvenzverfahren, Pachtzins, Stammkapital, Finanzplankredit, Eigenkapitalersetzung, Quasi-Gesellschafterstellung, Berufung, Existenzvernichtungshaftung, Vorsatzanfechtung, Organ, Unterkapitalisierung, Sonderinsolvenzverwalter, Treuepflicht, Vermögenswert, Masseverbindlichkeit, Insolvenzreife, Rechtshandlung, Benachteiligungsvorsatz, Sanierungsversuch

OLG Köln 2013

 

Prospekthaftung, geschlossener Immobilienfonds, GbR, Anleger, Fonds, Vollmachtsmissbrauch

LG Konstanz 2013

 

Abtretung, Annahmeverzug, Anleger, Emissionsprospekt, Fonds, Fondsgesellschaft, Immobilienfond, Kapitalanlage, Prospekt, Prospekthaftung, Zug um Zug, unerlaubte Handlung, Fondsbeteiligung, Gesamtschuldner, Nachfolgefond, Gründungsgesellschafterin

LG Konstanz 2013

 

Schadensersatzanspruch, Kreditgewährung, Haftungsnorm, Organhaftung, Handlungsspielraum, pflichtwidriges Handeln, Organhaftungsregelung, Haftungsbegrenzung, Vorstand, Akkreditivrahmen, Reduzierung, Kompetenzregelsystem, Hierarchieprinzip, Bindungswirkung, Kreditbewilligungsbefugnis, Kreditkontingent, Kontokorrentkredit, Engagementausweitung, Überziehungsgenehmigung, Pflichtwidrigkeit, Risikobegrenzungsbeschluss, Wertgutachten, Werthaltigkeit, Kreditentscheidung, Überziehungsliste, Devisenkredit, Restschuldbefreiung, Insolvenzmasse, Schadenersatzanspruch, Anfechtung, Mitverursachungsverschulden, Sorgfaltsanforderung, Kreditengagement, Kreditrisiko, Mitverschulden, Akkreditivlinien, Gesamtkreditrisiko, Akkreditiveinlösung, Vertragsverhältnis, Schadensersatzhaftung, Pflichtverletzung, Zweckbestimmung, Linienaufteilung, Kreditausfall, Handlungskompetenz, Bürgschaft, Kreditrahmen, Innenhaftung, öffentliches Dienstrecht, Haftungsregelung, Kreditvergabe, Risikoklassifizierung, Risikoüberwachungsverfahren, Grundschuldbestellung, Anstellungsverhältnis, Rückgriff, Stammkapital, Gesellschafterdarlehen, Kontokorrentkreditkonto, Finanzierungsbedarf, Liquiditätsüberbrückung, Sicherheiten, Selbstschuldnerische Bürgschaft, Factoringgesellschaft, Absichtserklärung, Beteiligungsvertrag, due diligence, Grundschuldbestellungsurkunde, Rückzahlungsanspruch, Schadensersatz, Akkreditiv, Absichtserklärung

OLG Düsseldorf 2013

 

Pflichtverletzung, Wissensvorsprung, Eigener Vermögensberater

OLG Hamm 2013

1. Kreditfinanzierter Immobilienerwerb zu Steuersparzwecken - Haftung des finanzierenden Kreditinstituts wegen eines zur Aufklärung verpflichtenden Wissensvorsprungs bei arglistiger Täuschung des Kreditnehmers über die Höhe der fließenden Vertriebsprovisionen:

2. Das finanzierende Kreditinstitut haftet jedenfalls dann nicht, wenn der Erwerber durch den von ihm bei Abschluss der Immobilien- und Kreditgeschäfte eingeschalteten Vermögensberater über diesem zugeflossene Innenprovisionen nicht aufgeklärt wird und das Kreditinstitut von den Vergütungsvereinbarungen zwischen dem Erwerber und seinem Berater keine Kenntnis gehabt hat.

 

Schadensersatz, Mietvertrag, Mietzins, Miete

OLG Karlsruhe 2013

 

Medienfonds, Schadensersatz, Fondsbeteiligung, Prospekthaftung, Mittelverwendungskontrolle, Verjährung, Aufklärungspflicht, Treuhandkommanditist, Mittelverwendungskontrollvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingung, AGB, Unwirksamkeit, unzulässige Haftungsbegrenzung

OLG Frankfurt a.M. 2012

 

Untreue durch satzungswidriger Aufnahme eines Kassenkredits durch Bürgermeister – Begriff des Nachteils

BVerfG 2012

1. Abgesehen von einfach gelagerten und eindeutigen Fällen setzt die Verurteilung wegen Untreue voraus, dass die Strafgerichte den von ihnen angenommenen Nachteil der Höhe nach beziffern und dessen Ermittlung in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise in den Urteilsgründen darlegen. Normative Gesichtspunkte können dabei berücksichtigt werden; diese dürfen wirtschaftliche Überlegungen aber nicht verdrängen.

2. Die mit einer gegen gemeindliches Haushaltsrecht verstoßenden Darlehensaufnahme begründeten Zinsverpflichtungen können in verfassungsrechtlich zulässiger Weise als Nachteil i. S. von § 266 I StGB gewertet werden, wenn der Kreditbetrag für die Gemeinde – etwa wegen ihrer konkreten finanziellen Situation – wirtschaftlich wertlos ist.

3. Zum „Verschleifungsverbot“ bei den Untreue-Tatbestandsmerkmalen der Pflichtverletzung und des Vermögensnachteils.

 

Versäumnisurteil, Gesamtschuldnerhaftung, Kapitalanlage, Rückabwicklung, Treuhandbeteiligung, Abtretung, Schadensersatz, Prospekthaftung

LG Dortmund 2012

 

Rücknahme einer Hilfsaufrechnung im Berufungsverfahren

OLG München 2012

Eine Hilfsaufrechnung kann auch noch im Berufungsverfahren mit Rückwirkung in dieerste Instanz zurückgenommen werden.

 

Vorliegen und Auswirkungen einer "harten internen" Patronatserklärung

OLG Frankfurt 2012

 

Begleichung nichtiger Forderung als Untreuehandlung – Telekom-Spitzelaffäre

BGH 2012

1. In der Begleichung einer nichtigen Forderung kann die untreuerelevante Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht

liegen.

 

Erforderliche Feststellungen zu den Funktionen und Kompetenzen eines Geschäftsführers einer GmbH bei Untreue - Besondere Umstände bei Strafaussetzung zur Bewährung

BGH 2012

1. Da der Untreuetatbestand den Zweck hat, das dem Treupflichtigen anvertraute fremde Vermögen zu schützen, sind Verfügungen, die in Übereinstimmung mit dem Vermögensinhaber erfolgen, grundsätzlich nicht pflichtwidrig iSd § 266 Abs. 1 StGB, sofern das Einverständnis nicht aus bestimmten Gründen unwirksam ist.

2. Bei einer GmbH tritt an die Stelle des Vermögensinhabers die Gesamtheit ihrer Gesellschafter, die einer Verfügung zustimmen müssen. Ist aber eine Holdinggesellschaft alleinige Gesellschafterin der GmbH, stellt diese die Gesamtheit der Gesellschafter dar.

3. Die Verneinung "besonderer Umstände" iSd § 56 Abs. 2 S. 1 StGB darf nicht darauf gestützt werden, dass ein Angeklagter die Tat bestritten oder sich nicht dazu geäußert hat.

 

Gemeinnützigkeit, Untreue, Betrug

OLG Celle 2012

1. Allein die Verursachung hoher Kosten für die Spendenwerbung einer vorläufig als gemeinnützig anerkannten GmbH begründet keinen hinreichenden Tatverdacht wegen Betruges zum Nachteil der Spender, wenn die Spendenwerbeschreiben keine ausdrücklichen Angaben zur Höhe der Kosten enthielten.

2. Aus der dauerhaft hohen Kostenquote auch über den steuerrechtlich als Anlaufphase anerkannten Zeitraum hinaus kann nicht auf eine von Anfang bestehende Absicht der zweckwidrigen Verwendung der Spendenmittel geschlossen werden, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Kosten für die Spendenwerbung überhöht waren und durch verdeckte Auszahlungen letztendlich der persönlichen Bereicherung dient.

3. Ein Verstoß gegen das Gebot der Selbstlosigkeit nach § 55 AO begründet keine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht i. S.v. § 266 StGB, weil die Norm ihrerseits nicht dem Zweck dient, das Vermögen der als gemeinnützig anerkannten GmbH zu schützen.

 

Keine Garantenpflicht von AG-Vostandsmitglied gegenüber Dritten zur Verhinderung von Vermögensschäden

BGH 2012

1. Allein aus der Stellung als Geschäftsführer einer GmbH bzw. Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft ergibt sich keine Garantenpflicht gegenüber außenstehenden Dritten, eine Schädigung ihres Vermögens zu verhindern. Die Pflichten aus der Organstellung zur ordnungsgemäßen Führung der Geschäfte der Gesellschaft aus § 43 I GmbHG, § 93 I 1 AktG, zu denen auch die Pflicht gehört, für die Rechtmäßigkeit des Handelns der Gesellschaft Sorge zu tragen, bestehen grundsätzlich nur dieser gegenüber und lassen bei ihrer Verletzung Schadensersatzansprüche grundsätzlich nur der Gesellschaft entstehen.

 

Nichtigkeit der Bürgschaft einer GmbH für Verbindlichkeiten Dritter

LG München I 2011

1. Begeht der Geschäftsführer einer GmbH eine Untreuehandlung, indem er zu Lasten der Gesellschaft eine Bürgschaft für Verbindlichkeiten Dritter übernimmt, ist die Bürgschaft nichtig,da nur die Unwirksamkeit des zivilrechtlichen Geschäfts verhindern kann, dass die Untreuehandlungen, insbesondere im Zusammenwirken mit dem Vertragspartner, letztlich zivilrechtlich folgenlos bleiben und das fremde Vermögen weiterhin schädigen.

2. Bei einem Verstoß gegen ein Verbotsgesetz kommt Heilung nach § 141 BGB nicht in Betracht, solange das Verbot besteht.

 

Arglistanfechtung nach Verschweigen eines Schneeballsystems

BGH 2011

1. Ein vom Versicherungsnehmer praktiziertes Schneeballsystem ist bei Abschluss einer Valorenversicherung offenbarungspflichtig.

2. Eine Partei, die das Vorliegen von Tatsachen lediglich vermutet, darf diese als feststehend behaupten, wenn für die Richtigkeit des Vorbringens hinreichende Anhaltspunkte bestehen. Zu einem unzulässigen Ausforschungsbeweis wird eine solche Beweisführung erst bei offensichtlicher Willkür oder Rechtsmissbrauch.

3. Ein im Voraus vereinbarter Ausschluss derAnfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Vertragsschluss ist unwirksam, wenn die Täuschung von dem Geschäftspartner selbst oder von einer Person verübt worden ist, die nicht Dritter iSd § 123 Abs. 2 BGB ist. Das gilt auch für das Verhältnis zwischendem Versicherer und den Versicherten einer Versicherung für fremde Rechnung.

 

Strafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführers wegen Bankrotts und Untreue

BGH 2011

1. Der Senat beabsichtigt zu entscheiden: Schafft der Geschäftsführer einer GmbH bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft Bestandteile des Gesellschaftsvermögens beiseite, so ist er auch dann wegen Bankrotts strafbar, wenn er hierbei nicht im Interesse der Gesellschaft handelt.

2. Der Senat fragt bei den anderen Strafsenaten an, ob an entgegenstehender Rechtsprechung festgehalten wird.

 

Untreue, Gesellschaft, Geschäftsführung

LG Münster 2011

 

Untreue zum Nachteil einer KG - Anforderungen an den Urkundsbeweis und die prozessordnungsgemäße Einführung von Urkunden

BGH 2011

1. Im Rahmen des § 266 StGB ist eine Schädigung des Gesamthandvermögens einer Kommanditgesellschaft nur insoweit bedeutsam, als sie gleichzeitig das Vermögen der Gesellschafter berührt. Für die Frage des Nachteilseintritts ist demnach nicht allein auf die Gesellschaft, sondern das Vermögen der einzelnen Gesellschafter abzustellen.

2. Sind "Bankordner", die eine Vielzahl von Kontoständen, Kontoauszügen und Einzelbuchungen enthalten, laut Protokollniederschrift "zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht und in richterlichen Augenschein" genommen worden, sind sie weder förmlich als Urkunden gem. § 249 Abs. 1 S. 1 StPO verlesen noch im Wege des Selbstleseverfahrens eingeführt worden und damit nicht prozessordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführt worden.

 

Aus dem Einverständnis der Gesellschafter folgt indessen nicht in jedem Fall der Ausschluss der Tatbestandsmäßigkeit bei der Untreue

BGH 2011

1. Aus dem Einverständnis der Gesellschafter folgt nicht in jedem Fall der Ausschluss der Tatbestandsmäßigkeit bei der Untreue.

 

Schadensersatz, Insolvenzverfahren, Darlehensvertrag, Beratervertrag, Rückzahlungsanspruch

LG Köln 2011

 

Insolvenzverwalter, Vermögen, Insolvenztabelle, Gläubigerforderungen, Kaufpreisforderung, Kapitalerhaltungshaftung

OLG Koblenz 2011

 

Versicherungsfall in der Geld- und Werttransportversicherung

BGH 2011

Eine Valoren-Transportversicherung ist als Geld- und Werttransportversicherung eine Sachversicherung, in der Bargeld, nicht aber Buch- oder Giralgeld gegen typische Transportrisiken versichert ist. Der Versicherungsfall setzt den stofflichen Zugriff auf das Transportgut im Sinne einer Unterschlagung voraus. Nicht versichert sind Schäden aus einer Untreue.

 

Versicherungsfall in einer Geld- und Werttransportversicherung

BGH 2011

1. Zum Begriff des Versicherungsfalles in einer Geld- und Werttransportversicherung, wenn die Bedingungen des Transportvertrages es nicht ausschließen, dass die Versicherungsnehmerin transportiertes Bargeld bei Ablieferung zunächst einem auf ihren Namen lautenden Konto gutbringt.

1. Werden Versicherungsverträge typischerweise mit und für einen bestimmten geschäftserfahrenen Personenkreis geschlossen, so richtet sich die Auslegung von Bedingungen auch nach dessen Verständnismöglichkeiten und Interessen.

2. Der Versicherungsfall in derValorentransportversicherung setzt den stofflichen Zugriff auf das Transportgut voraus.

 

Erfolglose Revision gegen Verurteilung wegen Untreue u.a. mangels Verletzung materiellen Rechts

BGH 2010

1. Der Handlungsbevollmächtigte gemäß § 54 HGB ist Befugnisinhaber i. S. des § 266 I Alt. 1 StGB.

2. Zur Begehung von Untreue durch einen Handlungsbevollmächtigten, der im Rahmen seiner Vertretungsmacht Handelsgeschäfte manipuliert, um Provisionszahlungen zu erhalten, auf die er keinen Anspruch hat.

 

Schadensersatz, Streitwertbeschwerde, Vorsatzdelikt, Beschwerde, Verkehrsunfall

OLG Karlsruhe 2010

 

Untreue, Betrug, Verletzung des Fernmeldegeheimnisses

LG Bonn 2010

 

Insolvenzanfechtung, Vergleich, Gläubigerbenachteiligung, Nebenintervention

OLG Jena 2010

 

Ausschreibung, Förderberatung, Untreue, Treuhandvertrag, Beihilfe, geschlossener Immobilienfonds, Steuerberater, Investitionsplan, Beweisverfahren

KG 2009

 

Untreue zum Nachteil konzernabhängiger GmbHs durch Darlehensabforderungen zu Gunsten der Konzernmutter

BGH 2009

1. Zur Pflichtwidrigkeit bei Untreuehandlungen zu Lasten konzernintegrierter GmbHs bei Zustimmung der Alleingesellschafterin.

2. Anforderungen an die Feststellungen zur vermögensschädigenden Überschuldung konzernabhängiger Gesellschaften durch Darlehensgewährung bei zentralem Cash-Management.

3. Festzustellen ist danach, durch welche Handlungen im Einzelnen Einfluss auf die die verschiedene Darlehensgewährungen der Untergesellschaften genommen wurde, ab wann eine schädigende Gefährdung der Existenz dieser Gesellschaften vorlag und ob und ab wann der Handelnde dies erkannt hatte.

 

Vermögensgefährdung, Rechtsanwalt, Untreue

OLG Hamm 2009

1. Die Nichteinzahlung von Mandantengeldern auf ein Anderkonto durch einen Rechtsanwalt stellt nur dann keinen Verstoß gegen die Treuepflicht dar und führt nur dann nicht zu einem Nachteil i. S. des § 266 StGB, wenn er uneingeschränkt bereit und jederzeit fähig ist, einen entsprechenden Btrag aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszukehren.

2. Eine schadensgleiche Vermögensgefährdung ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH dann gegeben, wenn die Gefährdung nach wirtschaftlicher Betrachtung bereist eine Verschlechterung der gegenwärtigen Vermögenslage bedeutet.

 

Geschäftsführervergütung, faktisches Anstellungsverhältnis, Alleingesellschafterin, Gemeinde

OLG Brandenburg 2009

 

Insolvenz, Asset-Kaufvertrag, Anfechtung, Benachteiligungsvorsatz, Cash-Management, Existenzvernichtungshaftung

LG Gera 2009

 

Die Loyalitätspflicht verbietet es dem Geschäftsführer grundsätzlich, Geschäftschancen, die der Gesellschaft gebühren, als verdecktes Eigengeschäft wahrzunehmen.

LG Wiesbaden 2009

1. Ausgehend von den Regelungen in den §§ 35, 37, 43 GmbHG obliegt einem Mitgeschäftsgeschäftsführer die Pflicht, im Rahmen der durch die Gesellschafter gesetzten Vorgaben den Gesellschaftszweck aktiv zu verfolgen, das bedeutet das Unternehmen in diesem Sinne zu leiten. Daneben treffen ihn Kooperationspflichten im Verhältnis zu den anderen Organen der Gesellschaft und nicht zuletzt Loyalitätspflichten, wonach über die Leitungsverantwortung hinaus die Interessen der Gesellschaft zu fördern sind oder jedenfalls auf sie Rücksicht zu nehmen ist.

2. CEO ist im englischsprachigen Raum die Bezeichnung für den alleinigen Geschäftsführer oder Vorstand eines Unternehmens oder den Vorsitzenden der Geschäftsführung oder des Vorstands. Für Personen, die in deutschen Unternehmen arbeiten, stellt die Bezeichnung CEO nur einen Zusatz dar und hat keine besondere rechtliche Bedeutung, wie sie die gesetzlichen deutschen Bezeichnungen zur Geschäftsführung haben.

3. Die Tathandlung im Rahmen des § 266 StGB besteht in einer beliebigen vermögensrelevanten Handlung, durch die der Täter die ihm obliegende Vermögensbetreuungspflicht verletzt. Zwischen der Vermögensbetreuungspflicht und dem Handeln des Täters muss ein innerer Zusammenhang bestehen. Erfasst sind - neben Verfügungshandlungen - alle sonstigen Handlungen rechtsgeschäftlicher oder tatsächlicher Art, die auch durch Unterlassen begangen werden können, beispielsweise, wenn gebotenes Einschreiten unterlassen wird.

5. Ein relevanter Vermögensnachteil tritt immer dann ein, wenn das treuwidrige Verhalten zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des Gesamtwertes führt.

6. Ob ein Vermögensnachteil eingetreten ist, muss mithin grundsätzlich durch einen ex-ante vorzunehmenden Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der beanstandeten Verfügung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden. An einem Nachteil fehlt es regelmäßig, wenn wertmindernde und werterhöhende Faktoren, zu denen auch Gewinnerwartungen zählen können, sich gegenseitig aufheben.

 

 

Schadensersatz, Prospekt, Schuldverschreibungen, Kapitalmarktinformation, Ersatz

LG Düsseldorf 2009

 

Missbrauch einer Kontovollmacht

OLG Brandenburg 2009

 

Schadensersatzansprüche, Fondsbeteiligung, Verletzung, vorvertragliche Aufklärungsverpflichtung, Aufklärungsverpflichtung

OLG München 2009

 

Bankrott-Strafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführers - "Interessentheorie"

BGH 2009

1. Zur Strafbarkeit des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Bankrotts durch Beiseiteschaffen von Gesellschaftsvermögen sowie zum Verhältnis von Bankrott und den Vermögens- bzw. Eigentumsdelikten in diesen Fällen.

 

Revision, Unbegründetheit, Untreue, Vermögensnachteil, Kommanditgesellschaft, Abverfügung, Gegenleistung, Überschuldung

BGH 2009

 

Bildung verdeckter Kassen als Untreue - Fall Siemens

BGH 2008

1. Schon das Entziehen und Vorenthalten erheblicher Vermögenswerte unter Einrichtung von verdeckten Kassen durch leitende Angestellte eines Wirtschaftsunternehmens führt zu einem endgültigen Nachteil i. S. von § 266 I StGB; auf die Absicht, das Geld im wirtschaftlichen Interesse des Treugebers zu verwenden, kommt es nicht an. - Fall Siemens

2. § 299 II StGB in der bis zum 29.8.2002 geltenden Fassung erfasste nur solche Handlungen im ausländischen Wettbewerb, die sich auch gegen deutsche Mitbewerber richteten.

3. Der Amtsträgerbegriff nach Art. 2 § 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung ist nicht im Sinne der jeweiligen nationalen Rechtsordnung, sondern autonom auf der Grundlage des OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr vom 17.12.1997 auszulegen.

 

Windkraftanlagen, Vertrag zur gemeinsamen Netzanbindung, Geschäftsführer

LG Paderborn 2008

 

Schadenersatz, Börsentermingeschäfte, Aufklärungspflicht, Kontoführungsvertrag, kick-back-Vereinbarung, Churning

LG Düsseldorf 2008

 

Börsentermingeschäfte, Schadensersatz, Wertpapiergeschäfte, Vermittlungsprovisionen, Churning

LG Meiningen 2008

 

Due Diligence, Dienstleistungen, Bank, Angeklagter, Staatsanwaltschaft, Unternehmen, Verbriefung, Vorstand, Ware, Versorgung, Zeitpunkt, Konsolidierung, Rückgang, Refinanzierungsfazilitäten, Fernsehkanal

LG Düsseldorf 2008

 

Schadensersatz, Untreue, Inkassozession, Geschäftsführung, Verjährung

OLG Dresden 2008

 

Aufrechnung, Gesellschafterversammlung, Krankheit

OLG Brandenburg 2008

 

Schadensersatz, Abwerbeaktion, Löschen, Treuepflicht, Berufsfreiheit, Vertragspflichtverletzung

ArbG Düsseldorf 2008

 

Vereinbarungen mit Geschäftspartnern - Kontaktvermittlungshonorar

OLG München 2008

 

Kapitalersatz, Untreue

BGH 2008

1. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH begeht der Geschäftsführer eine Untreue zu Lasten der GmbH, wenn er das zur Erhaltung des Stammkapitals, das der Verfügungsmacht der Gesellschafter im Interesse der Gläubiger entzogen ist, erforderliche Vermögen an die Gesellschafter auszahlt. Das gilt auch dann, wenn das Stammkapital bereits verloren und die GmbH überschuldet ist.

2. Hat der Gesellschafter der GmbH anstelle von Eigenkapital ein Darlehen gewährt - oder dieses stehen gelassen -, das als eigenkapitalersetzend zu qualifizieren ist, weil es verlorenes Stammkapital ersetzt oder eine darüber hinausgehende Überschuldung abdeckt, besteht ein Rückzahlungsverbot i. S. des § 30 I GmbHG. Ein vorsätzlicher Verstoß gegen dieses Rückzahlungsverbot begründet ebenfalls die Strafbarkeit wegen Untreue.

 

Keine Haftung der Bank für Veruntreuungen eines Testamentsvollstreckers

OLG Koblenz 2008

1. Für veruntreuende Verfügungen eines Testamentsvollstreckers über ein Konto des Erben haftet eine Bank nur, wenn massive Verdachtsmomente vorliegen.

2. § 2205 S. 3 BGB erfordert eine unmittelbare Einwirkung auf das Vermögen des Erben. Gegenüber einer kontoführenden Bank ist die Vorschrift daher nicht anwendbar, wenn der Testamentsvollstrecker auf das Guthaben des Erben zugreift.

 

Schadenersatz, Verluste, Börsentermingeschäfte, Brokerhaus, Gerichtsstand, internationale Zuständigkeit, Tatortrecht, Risikoaufklärung

LG Düsseldorf 2008

 

Untreuehandlungen bei Kapitalanlagegeschäften und Verfahrensdauer in Wirtschaftsstrafsachen

BGH 2008

1. Zum Vorsatz und zum Vermögensnachteil bei Untreuehandlungen durch pflichtwidriges Eingehen von Risiken für fremdes Vermögen.

2. Zur Terminierung in Wirtschaftsstrafsachen.

3. Auch im Hinblick auf die neue Rechtsprechung zur Kompensation von konventionswidrigen Verfahrensverzögerungen ist in Übergangsfällen die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, es bei einer durch die Strafkammer vorgenommenen Milderung schon bei der Strafzumessung zu belassen.

 

Geschäftskredit, Grundschuld, Immobilie, Mitverschulden, Pflichtverletzung, Schadensersatzanspruch, Vorfinanzierung

LAG Köln 2008

Zu den Voraussetzungen der Arbeitnehmerhaftung eines Bankangestellten, der mit der Erstellung von Vorlagen für Geschäftskredite zur Vorfinanzierung von Immobilien betraut ist.

 

Schmähkritik einer Wohnungseigentümerversammlung

OLG München 2008

 

fehlgeschlagene Kapitalanlage, Untersagungsverfügungn, BaFin, Sittenwidrigkeit, Treuhandvertrag, Insolvenzverfahren, Schadensersatz

OLG Stuttgart 2008

 

Anstellungsvertrag, Behaupten pflichtwidriger Rentenzahlungen, unerlaubte Handlung, Pflichten als Geschäftsführer einer GmbH, betriebliche Versorgungsrente, private Leibrente, Beweislast

OLG Düsseldorf 2008

 

Prospekthaftung, Aufklärungspflicht, Treuhandkommanditist, Anlageinteressenten, Fondsgesellschaft, Filmfonds, Verwendung der Fondsmittel, Weichkosten

OLG München 2008

1. Ist der Treuhandkommanditistin eines Filmfonds, über die sich die Anleger als künftige Treugeber beteiligen, bekannt, dass die tatsächliche Verwendung der Fondsmittel für so genannte Weichkosten von den Angaben im Emissionsprospekt abweicht, hat sie Anlageinteressenten hierüber zu informieren. Eine solche Abweichung liegt vor, wenn eine Vertriebsgesellschaft eine über die vorgesehene Provision für Eigenkapitalbeschaffung hinausgehende Vergütung erhält, weder aber vertraglich geregelt ist, welche konkreten Gegenleistungen sie hierfür zu erbringen hat, noch sich die zur Rechtfertigung der Mehrzahlungen angeführten sonstigen Leistungen der Vertriebsgesellschaft von der Eigenkapitalbeschaffung deutlich abgrenzen lassen.

2. Es besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anleger sich bei richtiger Aufklärung über die Mittelverwendung gegen die Anlage entschieden hätte. Es obliegt der Treuhandkommanditistin, diese Vermutung für den Kausalzusammenhang zwischen der Verletzung der Aufklärungspflicht und der Anlageentscheidung zu erschüttern.

3. Ebenso zur Aufklärung von Anlageinteressenten verpflichtet ist die Komplementärin der Fondsgesellschaft. Sie kann gegen ihre Haftung nicht mit Erfolg einwenden, es bestünden zwischen ihr und Anlegern keine vertraglichen Beziehungen.

 

Steuerhinterziehung, Untreue, Gewerkschaft, Unternehmensberatung, Mitarbeiterschulung, schwarze Kassen, Abrechnung, Betrug, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Betriebsausgaben, Aufwendungen, Sportforderung, Betriebsverfassungsorgan

LG Nürnberg-Fürth 2008

 

Valorenversicherung, Beweislast

LG Köln 2008

1. Im Transportversicherungsrecht trifft den Versicherungsnehmer - bzw. den Versicherten, soweit dieser gegen den Versicherer vorgeht - die Darlegungs- und Beweislast für den Eintritt des Versicherungsfalls. Bei einer Transportversicherung mit Allgefahrdeckung ist der Nachweis durch den Versicherungsnehmer/Versicherten ausreichend, dass der Schaden während des versicherten Zeitraums durch irgendeine Gefahr eingetreten ist: Es bedarf des Nachweises der Übergabe des Guts an den Transporteur sowie des Verlustes des Transportguts während des versicherten Transports.

 

Treuhandkommanditist, Beteiligung, GmbH, Schadensersatz, Rückerstattung, Gewinnausschüttung, Schneeballsystem, Aktivlegitimation, Zusammenschluss, Prospekthaftung

LG Düsseldorf 2008

 

Berufung, Anfechtung, Vereinbarung, Widerruf, Alleingesellschafter, Insolvenzverwalter, Gesellschafterversammlung, Insolvenzanfechtung, Widerklage, Insolvenzverfahren

OLG Köln 2008

 

Untreue, Pflichtverletzung, Vermögensgefährdung, Geschäftsführer, GmbH

LG Paderborn 2008

 

Prospekthaftung, Prospektverantwortlichkeit, Verjährung, Aktivlegitimation

OLG Dresden 2008

 

verlustträchtige Optionsgeschäfte, US-amerikanische Börsen, Wertpapiergeschäfte, Tatortrecht, Kick-Back-Vereinbarung, Spesenschinderei, Schadensersatz

LG Düsseldorf 2008

 

Handlungsvollmacht, Schadensersatzanspruch, Beschuldigtenvernehmung

LAG Rheinland-Pfalz 2008

 

Schadensersatz, Filmfonds, Prospekthaftung, Verjährung, Prospektfehler

LG München I 2008

 

Börsentermingeschäft, Schadensersatz, internationale Zuständigkeit, Schiedsabrede, Rechtswahlklausel, Schiedsklausel, Optionsgeschäft, Anlagevermittlung, Churning

LG Düsseldorf 2008

 

Abfindung, einstweiliger Rechtsschutz, Schadensersatzanspruch, wirtschaftliche Nachteile, Notlage

OLG Düsseldorf 2008

 

Schadensersatzansprüche für das fehlgeschlagene Engagement bei einer GmbH

OLG Nürnberg 2007

 

Schadensersatz, Pflichtverletzung, Initiatorenstellung, Rechtsscheinshaftung, Prospekthaftung, Mittelverwendungskontrolle, Unterlassen, Arglist, Täuschung, Vermögensbetreuungspflicht

OLG Nürnberg 2007

 

Schadensersatz, Prospekt, Prospekthaftung, Anleger, Werbung, Haftungsbeschränkung

OLG Nürnberg 2007

 

Steuerberaterhaftung, Schadensersatzanspruch, positive Vertragsverletzung, Provisionszusage, Anteilsübernahmeerklärung

OLG Stuttgart 2007

 

Kapitalanlage, Prospekthaftung, short-fall, Schadensersatz, Verjährung

LG München I 2007

 

Persönliche Haftung des GmbH - Geschäftsführers wegen vorgetäuschter Insolvenzsicherung eines Wertguthabens aus Altersteilzeit

BAG 2007

1. Spiegelt der Geschäftsführer einer GmbH-Arbeitgeberin vor, die tariflich vorgeschriebene Insolvenzsicherung eines Wertguthabens aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis sei erfolgt, kann dies seine Schadensersatzpflicht nach § 823 II BGB i.V.mit § 263 StGB begründen. Er kann einen Betrug im Sinne des § 263 I StGB durch Täuschung des Betriebsrats zu Lasten eines Arbeitnehmers begangen haben, wenn der Betriebsrat auf Grund einer Betriebsvereinbarung berechtigt war, den Nachweis der Insolvenzsicherung zu verlangen.

2. Der Geschäftsführer haftet dann gemäß § 823 II BGB i.V.mit § 263 I StGB persönlich für den Schaden, der dem Arbeitnehmer durch die Nichterfüllung seines erarbeiteten und nicht gesicherten Wertguthabens in der Insolvenz entsteht. Der Eintritt eines derartigen Schadens ist regelmäßig zu erwarten; denn das vor Insolvenzeröffnung erarbeitete Wertguthaben wird nach § 108 II InsO nur als Insolvenzforderung berichtigt.

 

Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

BAG 2007

 

Freiheitsstrafe, Anlagevermittler, Anlageentscheidung, Beihilfe, Kapitalanlage

OLG Bamberg 2007

 

Bankrott, Geschäftsführer, Ausländisches Unternehmen

AG Stuttgart 2007

1. Auch der Geschäftsführer einer Limited nach englischem Recht ist tauglicher Täter eines Bankrottdelikts nach § 283 StGB. Auch juristische Personen nach ausländischem Recht fallen in den Anwendungsbereich der Vorschrift.

2. Eine juristische Person ausländischen Rechts, die ihre faktische Hauptniederlassung in Deutschland hat, ist zur Erstellung von Bilanzen verpflichtet, und ihre strafrechtlich Verantwortlichen im Sinne des § 14 StGB machen sich bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß gegen diese Pflicht nach § 283 Abs. 1 Nr. 7 StGB strafbar, wenn die übrigen Voraussetzungen der Norm gegeben sind.

 

Darlehen, Einwilligung

OLG Hamm 2007

 

Bank, Bürgschaft, Schadensersatz, Darlehensvertrag

LG Krefeld 2007

 

Schadensersatz, Treuhandvertrag, Prospekthaftung, Mittelverwendungskontrolle, culpa in contrahendo, Rückabwicklungsanspruch

OLG München 2007

 

Börsentermingeschäfte, Rechtswahlklausel, cic, Beratungsvertrag, Aufklärungsbedarf, Kick-Back-Vereinbarung

LG Düsseldorf 2007

 

Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs einer überschuldeten Übernehmensgruppe durch ein "Schneeballsystem"

LG Hildesheim 2007

1. Geschäftsführer und Niederlassungsleiter eines Geldtransportunternehmens sind verpflichtet, die Vermögensinteressen der Kunden dieses Unternehmens wahrzunehmen.

2. Der Missbrauch von Kundengeldern in einem laufenden "Schneeballsystem" stellt noch keinen Vermögensschaden dar, wohl aber eine schadensgleiche konkrete Vermögensgefährdung.

3. Setzt der Geschäftsführer eines Geldtransportunternehmens die Rahmenbedingungen für und bestimmt er die regelhaften Abläufe eines über Jahre betriebenen "Schneeballsystems", ist er als mittelbarer Täter kraft Organisationsherrschaft einer aus einer Vielzahl von rechtlich zusammentreffenden Einzelakten einer Straftat der Untreue zu verurteilen.

5. Zur Aufklärung von nicht unerheblichen Straftaten der Untreue dürfen Telekommunikationsverbindungsdaten auch dann verwendet werden, wenn die Voraussetzungen des § 100a StPO nicht vorliegen.

 

Anlageprodukt, Kapitalanlage, Fonds, Falschinformation, Haftungspotential, Abmahnung, Eilbedürnis, Woche, Rechtsrat, Verfügung, Pressemitteilung

LG Hamburg 2007

 

Insolvenzmasse, Krankenversicherung, Gesellschafter-Geschäftsführer, Steuerberater, unterschiedliche Behandlung, private Krankenversicherung

AG Gera 2007

Ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, der in der Krise der GmbH an einen Dritten, der eine Grundschuld zur Sicherung von Bankverbindlichkeiten der GmbH bestellt hat, für die sich auch der Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber der Bank verbürgt hat, eine Zahlung in Höhe der Nennbetrags der Grundschuld aus dem Gesellschaftsvermögen leistet, verwirklicht den Tatbestand des Bankrotts, nicht der Untreue oder der Gläubigerbegünstigung.

 

Schadensersatz, Pflichtverletzung, Verkaufsprospekt, Anlage, Haftungsbeschränkung, Rechtsscheinshaftung, Mittelverwendungskontrolle, Betrug, Unterlassen, Abtretung

OLG Nürnberg 2007

 

Schadensersatz, Pflichtverletzung, Verkaufsprospekt, Anlage, Arglist, Täuschung, Abtretung, Prospekthaftung, Mittelverwendungskontrolle, Dritthaftung, Mitverantwortlichkeit

OLG Nürnberg 2007

 

Durchsuchungsbeschluss, verspätete Insolvenzanmeldung, Betrug, Untreue

LG Mühlhausen 2007

 

sofortige Beschwerde, Untreue, GmbH, Stammkapital, neues Beweismittel, Überschuldung, Schadensberechnung

OLG Schleswig 2006

 

Abfindung, Pflichtverletzung, Schadensersatz

OLG Naumburg 2006

 

Schadensersatz, Pflichtverletzung, Anwaltssozietät, Aktienfondserwerb, Falschberatung, Vermögensverwaltungsvertrag, Verjährungseinrede, Bank, Totalverlustrisiko

LG Düsseldorf 2006

 

Altersteilzeit, Sonstiges Recht, Schutzgesetzverstoß

BAG 2006

 

Verwahrungsvertrag, Entschädigungsanspruch, Deponierung, Bargeld, Schadenersatz, Vermögensbetreuungspflicht

LG Memmingen 2006

 

Schadensersatz, Untreue, Täterschaft, Teilnahme, Geschäftsführer, Vermögensbetreuungspflicht, Ticketverkäufe, Reisebüro, Deliktsrecht

OLG Frankfurt 2006

 

Kein Anspruch auf Schadensersatz aus einem Vertrag zugunsten Dritter, aus Prospekthaftung und aus Delikt

LG Nürnberg-Fürth 2006

 

Anspruch des stillen Gesellschafters gegen Gründungsgesellschafter auf Rückzahlung seiner Vermögenseinlage

OLG Frankfurt 2006

1. Der stille Gesellschaft hat gegen den Gründungsgesellschafter einen Anspruch gem. §§ 823 II BGB, 263 StGB auf Rückzahlung seiner Vermögenseinlage, wenn die Gesellschaft geplant in die Insolvenz getrieben worden ist.

 

Untreue - Beherrschender Einfluss des Hintermannes auf die Ausgestaltung des Verkaufskonzeptes als Anstiftungshandlung

LG Flensburg 2006

Sichert ein Verkäufer von Neufahrzeugen seinen Kunden hinsichtlich der Zahlung von nahezu des gesamten Kaufpreises auf ein als "Sonderkonto" bezeichnetes Konto bei seiner Hausbank zu, dieser Betrag werde "nur zur Erfüllung des Kaufvertrages" verwendet, so liegt darin die Begründung einer selbständigen, gerade den Vermögensinteressen des Käufers dienenden vertraglichen Verpflichtung , bei deren Verletzung durch eine zweckwidrige Verwendung des Geldes sich der Verkäufer wegen Treuebruchs strafbar macht.Beherrschender Einfluss des Hintermannes auf die Ausgestaltung des Verkaufskonzeptes als Anstiftungshandlung.

 

Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb von Genussrechten der mittlerweile insolventen GmbH

LG Nürnberg-Fürth 2005

 

Kaufpreis, Angeklagte, Bank, Aktien, Freiheitsstrafe, Darlehensvertrag, Angeklagten, Darlehen, Untersuchungshaft, AG, Haftbefehl, Strafzumessung, Hauptversammlung, Berichterstattung, deutsches Recht, Co KG, juristischen Person

LG Duisburg 2005

 

Untreuevorwurf wegen Verletzung aktienrechtlicher Pflichten - Mannesmann/Vodafone

BGH 2005

 

Schadensersatz, Zahlungen, Beweisaufnahme, Firmen

LG Bautzen 2005

 

Drittschadensliquidation, Haftung, Firma, Vertrag, Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter, Vertriebsvereinbarung, Geschäftsführervertrag

LG Heilbronn 2005

 

Schadensersatz, Verluste Optionsgeschäfte, US-amerikanische Börse, Widerruf

LG Düsseldorf 2005

 

Persönliche Haftung wegen unzulänglicher Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

BAG 2005

 

Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

BAG 2005

 

Deliktische Haftung faktischer GmbH-Geschäftsführer

BGH 2005

1. Für die deliktische Haftung einer Person als faktischer Geschäftsführer einer GmbH ist es erforderlich, dass der Betreffende nach dem Gesamterscheinungsbild seines Auftretens die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat.

 

Angeklagter, Auftragsvergabe, Ausschreibung, Beamter, Ergebnis der Beweisaufnahme, Fahrerlaubnis, Gesamtfreiheitsstrafe, Freiheitsstrafe, Staatsanwaltschaft, Tateinheit, Verteidiger, Werklohn, Zahlung

LG Köln 2004

 

Darlehensvertrag, Sicherung, Abtretung, Mieteinkünfte, Umschuldung, Auskehrung, Rechtsanwaltsanderkonto, Rechenschaftspflicht, Verwendung

LG Hamburg 2004

 

Handelsvertretervertrag, Schadensersatz, "Briefkastenfirma", Scheckzahlungen

LG Köln 2004

 

Untreue, Betrug, Fachmann des Vollstreckungsrechts, Firmensanierung, Versicherungsverträge

LG Düsseldorf 2004

 

Angeklagter, Einstellung des Verfahrens, Einlassung des Angeklagten, Freiheitsstrafe, Ergebnis der Beweisaufnahme, Schadensersatz, Staatsanwaltschaft, Stand der Technik, Untersuchungshaft, Verteidiger, Werklohn

LG Köln 2004

 

Persönliche Haftung des Geschäftsführers wegen versäumter Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus bestehenden Altersteilzeitvereinbarung

LAG Hamm 2004

Soweit tarifliche oder gesetzliche Regelungen die Verpflichtung des Arbeitgebers begründen, Wertguthaben aus der Leistung von Altersteilzeit für den Insolvenzfall zu sichern, stellen diese kein Schutzgesetz i.S.d. § 823 II BGB dar. Eine persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers für den insolvenzbedingten Verlust von Wertguthaben scheidet danach aus.

 

Anspruch auf Schadensersatz für Verluste aus Warentermin- und Optionsgeschäften

BGH 2003

 

Namensnennung, Artikelserie, Ermittlungsverfahren, Persönlichkeitsrechtsverletzung

LG Ansbach 2002

 

Drittschuldner, Schadensersatzanspruch, Aufrechnung, Treuhandvertrag, Untreue, Vermögensschaden, Rechtsanwalt

OLG Köln 2001

 

Schutz einer abhängigen GmbH gegen Eingriffe ihres Alleingesellschafters

BGH 2001

1. Der Schutz einer abhängigen GmbH gegen Eingriffe ihres Alleingesellschafters folgt nicht dem Haftungssystem des Konzernrechts des Aktienrechts , sondern ist auf die Erhaltung ihres Stammkapitals und die Gewährleistung ihres Bestandsschutzes beschränkt, der eine angemessene Rücksichtnahme auf die Eigenbelange der GmbH erfordert. An einer solchen Rücksichtnahme fehlt es, wenn die GmbH infolge der Eingriffe ihres Alleingesellschafters ihren Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen kann.

2. Veranlasst der Alleingesellschafter die von ihm abhängige GmbH, ihre liquiden Mittel in einen von ihm beherrschten konzernierten Liquiditätsverbund einzubringen, trifft ihn die Pflicht, bei Dispositionen über ihr Vermögen auf ihr Eigeninteresse an der Aufrechterhaltung ihrer Fähigkeit, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen, angemessene Rücksicht zu nehmen und ihre Existenz nicht zu gefährden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann er sich eines Treubruchs im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB schuldig machen.

 

Wichtiger Kündigungsgrund des als „Depp“ oder „arroganter Schnösel“ bezeichneten Arbeitnehmers/Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes gegen arbeitsvertragliches Wettbewerbsverbot.

LAG Sachsen 2001

Die Inanspruchnahme wegen Verstoßes gegen das arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbot setzt unzweifelhaftes Vorbringen des Arbeitgebers dazu voraus, wonach eine vor dem inkriminierten Verstoß erklärte außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitnehmers unwirksam sei.

 

Untersuchungshaft, Haftbefehl, Haftfortdauer, Fluchtgefahr, Fluchtanreiz, Untreue

KG 2000

 

OLG Dresden: Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht durch Liquidator

 1999

1. Ein alleinvertretungsberechtigter Liquidator ist befugt, über fremdes Vermögen zu verfügen, und betreut dabei fremde Vermögensinteressen. Er missbraucht jedoch dann seine Vermögensbetreuungspflicht, wenn er entgegen einer von ihm unterzeichneten Honorarvereinbarung A-Konto-Zahlungen ohne die erforderliche Zustimmung an sich überweisen lässt.

2. Ein Nachteil i.S. des § 266 I StGB liegt grundsätzlich dann nicht vor, wenn die Tathandlung selbst zugleich einen den Verlust aufwiegenden Vermögenszuwachs begründet, sofern sich nicht aus den wirtschaftlichen Zielsetzungen und Bedürfnissen des Betroffenen etwas anderes ergibt.

3. Ein schadenskompensierender Vermögenszuwachs i.S. einer Vorteilsausgleichung liegt dann nicht vor, wenn durch die - pflichtwidrige - Zahlung des Liquidators aus dem Vermögen des Geschädigten nicht fällige Forderungen getilgt worden sind bzw. der Geschädigte dadurch der Möglichkeit beraubt wurde, das Ob und Wie des weiteren Liquidationsverfahrens zu bestimmen.

 

Verteidiger, Wiedereinsetzungsantrag, Revisionsbegründung, Nachteilszufügung, Abtretungsvertrag, Gesellschaftsvertrag, Selbstkontrahierungsverbot

BayObLG 1999

 

Arrestanspruch, Liquidator, Herausgabe, Zurückbehaltungsrecht, Honoraranspruch, Anpassungsklausel, Vollstreckungsvereitelung

KG 1998

 

Darlehen, Aufwendungsersatz, Abtretung, Selbstanzeige, Vorteilsausgleichung, Schadensereignis

LG Mönchengladbach 1997

 

Anspruch auf Zugewinnausgleich, Antrag auf Wiedereinsetzung, Antrag des Beklagten, Beschwerde, Betreuung, Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Ehezeit, Schadensersatzanspruch, Trennung, Versäumnisurteil, Wiedereinsetzung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zugewinnausgleich, Zugewinnausgleichsverfahren

LG Köln 1997

 

Fluchtgefahr, Haftbefehl, Verdunkelungsgefahr, Untersuchungshaft

OLG Köln 1996

 

Schadensersatz, Generalvollmacht, Verletzung, Vermögensverwaltungsauftrag, Vermögensverwaltung, Vermögensdispositionen

OLG Köln 1995

 

Aktiengesellschaft, Untreue- und Betrugshandlungen zum Nachteil der Gesellschaft, Rechtsverletzung des Kleinaktionärs, Klageerzwingungsverfahren

OLG Braunschweig 1992

1. Der Kleinaktionär einer großen Aktiengesellschaft ist durch Untreue- und Betrugshandlungen zum Nachteil der Gesellschaft nicht verletzt i. S. d. § 172 StPO.

2. Ein Aktionär ist bei einem Verstoß gegen § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG nicht Verletzter, wenn die unzutreffend beantwortete Frage eines anderen Aktionärs die dem Antragsteller selbst vom Vorstand erteilten Informationen betraf.

3. Im Klageerzwingungsverfahren kann ausnahmsweise die Aufnahme von Ermittlungen angeordnet werden, wenn die Staatsanwaltschaft zuvor ohne jede Ermittlung das Verfahren eingestellt hatte.

 

Abtretung, Wirksamkeit, Hinterlegungsverfahren, Aufwendungsersatzanspruch, Abtretungszeitpunkt, Aktie, Ankaufsverpflichtung, Geschäftsführerpflicht

OLG Köln 1992

 

Schadenersatz, Ausplünderung, Firma, Sorgfaltspflichsverletzung, Vorsatz, Rückzahlungsanspruch, Aktie, Gestaltungsfreiheit, Kreditsicherung, Betriebsgrundstück, Schädigungsvorsatz, Gesellschafter, Bank, Kreditgeschäft, Gefährlichkeit, Trau und Glauben, Wissensvorsprung, Nachforschung, Werthaltigkeit, Schutzbedürfnis, Gutschrift, Gesellschaft

OLG Hamm 1992

 

Schadenersatz bei Wettbewerbsverletzung, Verjährung

BAG 1990

 

Untreue, Rechtsanwalt, Vermögensnachteil

OLG Karlsruhe 1989

 

keine kurze Verjährung bei Untreue

LAG Baden-Württemberg 1989

Schadensersatzansprüche des Prinzipals gegen den Handlungsgehilfen wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit unterfallen, soweit sie sich aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB ergeben, nicht den kurzen Verjährungsfristen des § 61 Abs. 2 HGB.

 

Keine Vermögensfürsorgepflicht eines Vorstandsmitglieds hinsichtlich des Gewinnabschöpfungsanspruchs der Bank

 1988

Die Vermögensfürsorgepflicht des Vorstandsmitglieds einer AG erstreckt sich nicht auf ein ihm gegenüber bestehendes Eintrittsrecht der AG.

1. Hat die Bank lediglich als Kommissionärin gehandelt, kann ein Anspruch der Bank gegen ihren Vorstand auf Herausgabe der Gewinnbeträge nicht auf § 667 BGB gestützt werden. Dann hat er diese nicht aus einem für die Bank besorgten Geschäft erlangt, sondern in seiner Eigenschaft als Mitglied einer Personengruppe, die selbst eigene Geschäfte abgeschlossen und dabei die Bank lediglich als Vermittler eingeschaltet hat.

2. In dieser Konstellation scheidet auch § 687 Abs. 2 S. 1 iVm § 681 S. 2, § 667 BGB als Anspruchsgrundlage aus, da die Geschäfte, aus denen der Angeklagte die Gewinne erzielte, nicht nur subjektiv, sondern auch objektiv in Bezug auf ihn keine Fremdgeschäfte darstellen. Hier könnte allerdings ein “Eintrittsrecht” der Aktiengesellschaft nach § 88 Abs. 2 S. 2 AktG in Betracht kommen.

4. Auch wenn sich die Beziehung eines Vorstandsmitglieds zur Gesellschaft insgesamt als Treueverhältnis darstellt, fällt nicht jede aufgrund eines solchen Verhältnisses oder im Zusammenhang mit ihm entstehende Verpflichtung ohne Weiteres in den Kreis jener fremdnützigen Pflichten, deren Verletzung das Handlungsunrecht des Treubruchtatbestands verwirklicht.

5. Die Treuepflicht gebietet nicht den Abschluss verbotener Geschäfte. Verstößt ein Geschäft gegen die in Art. I Nr. 1 lit. c und d MRG 53 ausgesprochenen Verbote, würde eine unterbliebene Vermögensvermehrung keinen Schaden im Rechtssinne darstellen.

 

 

Verurteilung wegen Untreue durch Entziehung von Geldern der Gesellschaft für private Zwecke durch fingierte Rechnungen

LG München I 1988

 

Wertpapiere als Mittel zum Ausgleich entnommener Geldbeträge

BayObLG 1965

a) Ob ein Sparkassenleiter, der persönliche Aktienspekulationen mit Mitteln der Sparkasse dadurch finanziert, daß er sich für die zum jeweiligen Ankauf der Aktien erforderlichen Beträge eigenmächtig Kredite bewilligt und diese mit dem Erlös aus dem Verkauf der Aktien immer wieder ganz oder teilweise abdeckt, der Sparkasse einen Nachteil zufügt, hängt davon ab, ob er jederzeit die zum Ausgleich erforderlichen flüssigen Mittel bereit hält.

b) Wertpapiere können nur insoweit flüssigen Mitteln gleichgeachtet werden, als sie eine ausreichende Sicherheit bieten. Bei Aktien ist eine solche Sicherheit jedenfalls im Sparkassenverkehr nur bis zur Höhe ihrer in der Sparkassenordnung festgelegten Beleihungsgrenze gegeben; sie und nicht der Kurswert ist für die Deckungsfrage entscheidend.

c) Reichen die Deckungsmittel nicht aus, so liegt für die Sparkasse in dem Risiko eines Kurssturzes zwischen dem An- und Verkauf der Aktien eine Vermögensgefährdung und damit ein Nachteil im Sinne des § 266 StGB.

 

Freispruch mangels Vorsatzes

BGH 1959

 

Zur Auslegung des als Schutzgesetz im Sinne des Rechts der unerlaubten Handlungen anzusehenden strafrechtlichen Untreuetatbestandes

BGH 1953

1. Zur Auslegung des als Schutzgesetz im Sinne des Rechts der unerlaubten Handlungen anzusehenden strafrechtlichen Untreuetatbestandes:

2. 1. Die Hereinnahme von Verlängerungswechseln ohne Rückgabe der Erstwechsel begründet regelmäßig eine Treupflicht des Wechselnehmers, die Verlängerungswechsel zur rechtzeitigen Aufbringung der Mittel zu verwenden, die zur Einlösung der Erstwechsel erforderlich sind.

3. 2. Die dem Wechselinhaber durch Hingabe der Verlängerungswechsel verliehene rechtliche Befugnis zur Erweiterung der Wechselhaftung des Wechselgebers durch einen mit der Übertragung der Wechsel verbundenen Verlust von Einwendungen des Wechselgebers steht im Sinne des Untreuetatbestandes der Befugnis gleich, „einen anderen zu verpflichten“. Diese Befugnis kann durch bestimmungswidrige Verwendung der Verlängerungswechsel mißbraucht werden.

5. 4. Eine Benachteiligung der Wechselgeberin ist gewöhnlich schon dadurch gegeben, daß ihr Recht auf abgesonderte und sofortige Verwendung des Diskonterlöses zum Zwecke der Einlösung der Erstwechsel durch Belassung des Erlöses auf dem laufenden Konto der Wechelnehmerin gefährdet wird. Dies trifft um so mehr zu, wenn das Konto einen Schuldsaldo aufweist oder wenn es zu Gunsten anderer Zahlungszwecke erschöpft wird.

6. 5. Eine nachträgliche Beschaffung von Mitteln zur Abdeckung eines zum Zwecke der Einlösung der Erstwechsel aufgenommenen Zwischenkredits macht die vorher vollendete Untreue nicht ungeschehen.

 

 

 

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